安定 发表于 2025-3-30 12:04:51
Gestiegene Haftungsrisiken bei Verzicht auf ein Compliance Management System, Standards verweist ausdrücklich auf die Legalitätspflicht des Vorstands und dessen daraus folgende Gesamtverantwortung für die Einrichtung eines funktionierenden CMS, die sich aus § 91 Abs. 2, 3 AktG sowie der Empfehlung D.3. des DCGK ergibt. Die aktuelle Version des DCGK beinhaltet im Grundsatz 5参考书目 发表于 2025-3-30 14:14:36
http://reply.papertrans.cn/36/3516/351533/351533_52.pngVertebra 发表于 2025-3-30 18:43:38
http://reply.papertrans.cn/36/3516/351533/351533_53.png