清楚说话 发表于 2025-3-26 21:49:14
http://reply.papertrans.cn/32/3172/317145/317145_31.png掺假 发表于 2025-3-27 01:19:53
,5. Kapitel Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen,enen Staatsgrenzen entfaltet eine gerichtliche Entscheidung die ihr durch das staatliche Prozessrecht zugedachten Wirkungen. Soll sie diese Grenze überschreiten, um in einem anderen Staatsgebiet die ihr eigenen oder wenigstens die in dem anderen Staat bekannten Wirkungen zu entfalten, so muss der jeCLOT 发表于 2025-3-27 07:48:27
http://reply.papertrans.cn/32/3172/317145/317145_33.png钱财 发表于 2025-3-27 11:36:55
http://reply.papertrans.cn/32/3172/317145/317145_34.pngintrigue 发表于 2025-3-27 14:13:09
8. Kapitel Internationales Zustellungsrecht, zeitraubend, kostenintensiv und z. T. wenig effektiv. Nach Belgien sowie nach Dänemark dauerte die Zustellung vor dem Inkrafttreten der EuZustVO a. F. 4–5 Monate, nach Finnland 5–6, nach Frankreich 6 und nach Großbritannien 6–8 Monate. Nach Spanien waren zwei Jahre einzukalkulieren. Diese SchwierigExplosive 发表于 2025-3-27 19:12:13
http://reply.papertrans.cn/32/3172/317145/317145_36.pngIncrement 发表于 2025-3-27 22:06:09
,10. Kapitel Europäisches Bagatellverfahren,eiheit, der Sicherheit und des Rechts. Deren Erlass verlief in etwa parallel zum Erlass der Europäischen Mahnverordnung, so dass vielfach Übereinstimmungen in den technischen Ansätzen bestehen. Der Erlass beider Verordnungen lässt sich auf die Beschlüsse des Rates von Tampere 1999 (s. Kap. 1 Rn. ###JAMB 发表于 2025-3-28 04:24:55
,11. Kapitel Europäisches Mahnverfahren,arallel zum Erlass der Europäischen Bagatellverordnung, so dass vielfach Übereinstimmungen in den technischen Ansätzen bestehen. Der Erlass beider Verordnungen lässt sich auf die Beschlüsse des Rates von Tampere 1999 (s. Kap. 1 Rn. ###27) zurückführen. . der MahnVO ist ebenso wie das der BagatellVO,带来 发表于 2025-3-28 07:23:13
http://reply.papertrans.cn/32/3172/317145/317145_39.pngmicturition 发表于 2025-3-28 11:22:48
,14. Kapitel Europäisches und Internationales Insolvenzrecht, über Staatsgrenzen hinweg erfasst, verwertet und unter Wahrung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung verteilt werden..Durch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren wird staatliche Souveränität tangiert, wenn verfahrensrechtliche Kompetenzen im Ausland ausgeübt oder durchgesetzt werden solle