招人嫉妒 发表于 2025-3-23 13:19:37
,Grundverständnis der VOB/B,e der Normenhierarchie anzusiedeln sind. Für die Frage der Rechtsnatur hat die historische Entwicklung der VOB/B besondere Bedeutung. Falls es sich nicht um ein Gesetz handeln sollte, muss festgestellt werden, was die Gründe hierfür sind und inwieweit die VOB/B vor dem Hintergrund des ggf. höherrangigen Gesetzesrechts verstanden werden muss.骑师 发表于 2025-3-23 17:48:06
http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_12.pngoutskirts 发表于 2025-3-23 20:00:59
http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_13.png行乞 发表于 2025-3-23 22:16:09
Ausgangssituation,uwerk als „Werk“ vereinbart, liegt ein sog. Bauvertrag vor. Dieser Vertragstypus ist aufgrund seiner eindeutigen Erfolgsbezogenheit im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB ein Werkvertrag laut BGB. Der Typus des Bauvertrags bildete schon vor dessen Kodifizierung im BGB den Schwerpunkt des Anwendungsbereichs des Werkvertragsrechts.rheumatology 发表于 2025-3-24 03:23:56
Wendy Robinson,Robert James CampbellDer historische Gesetzgeber hatte sich bewusst gegen die Reglementierung der Erfüllungsphase im Werkvertragsrecht des BGB entschieden. Die VOB/B ergänzte das BGB insbesondere mit Blick auf Leistungsänderungsrechte des Auftraggebers als zentrale Regelungen. Leistungsänderungen schaffen das Bedürfnis für eine Einheitspreisneuberechnung.单独 发表于 2025-3-24 10:25:53
https://doi.org/10.1007/978-3-030-21380-0Untersucht wurde bereits, dass einseitige Änderungsanordnungen gem. § 1 Abs. 3, Abs. 4 VOB/B die geschuldeten Einzelleistungen laut Bauvertrag verbindlich ändern können. Infolgedessen besteht für die Vergütung ein korrespondierendes Anpassungsbedürfnis. Andernfalls verbliebe das vertragliche Äquivalenzprinzip gestört.可触知 发表于 2025-3-24 12:42:19
http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_17.png吞下 发表于 2025-3-24 17:48:00
,Leistungsänderungen,Der historische Gesetzgeber hatte sich bewusst gegen die Reglementierung der Erfüllungsphase im Werkvertragsrecht des BGB entschieden. Die VOB/B ergänzte das BGB insbesondere mit Blick auf Leistungsänderungsrechte des Auftraggebers als zentrale Regelungen. Leistungsänderungen schaffen das Bedürfnis für eine Einheitspreisneuberechnung.处理 发表于 2025-3-24 22:39:29
Einheitspreisneuberechnung,Untersucht wurde bereits, dass einseitige Änderungsanordnungen gem. § 1 Abs. 3, Abs. 4 VOB/B die geschuldeten Einzelleistungen laut Bauvertrag verbindlich ändern können. Infolgedessen besteht für die Vergütung ein korrespondierendes Anpassungsbedürfnis. Andernfalls verbliebe das vertragliche Äquivalenzprinzip gestört.PHIL 发表于 2025-3-24 23:32:08
http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_20.png