招人嫉妒 发表于 2025-3-23 13:19:37

,Grundverständnis der VOB/B,e der Normenhierarchie anzusiedeln sind. Für die Frage der Rechtsnatur hat die historische Entwicklung der VOB/B besondere Bedeutung. Falls es sich nicht um ein Gesetz handeln sollte, muss festgestellt werden, was die Gründe hierfür sind und inwieweit die VOB/B vor dem Hintergrund des ggf. höherrangigen Gesetzesrechts verstanden werden muss.

骑师 发表于 2025-3-23 17:48:06

http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_12.png

outskirts 发表于 2025-3-23 20:00:59

http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_13.png

行乞 发表于 2025-3-23 22:16:09

Ausgangssituation,uwerk als „Werk“ vereinbart, liegt ein sog. Bauvertrag vor. Dieser Vertragstypus ist aufgrund seiner eindeutigen Erfolgsbezogenheit im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB ein Werkvertrag laut BGB. Der Typus des Bauvertrags bildete schon vor dessen Kodifizierung im BGB den Schwerpunkt des Anwendungsbereichs des Werkvertragsrechts.

rheumatology 发表于 2025-3-24 03:23:56

Wendy Robinson,Robert James CampbellDer historische Gesetzgeber hatte sich bewusst gegen die Reglementierung der Erfüllungsphase im Werkvertragsrecht des BGB entschieden. Die VOB/B ergänzte das BGB insbesondere mit Blick auf Leistungsänderungsrechte des Auftraggebers als zentrale Regelungen. Leistungsänderungen schaffen das Bedürfnis für eine Einheitspreisneuberechnung.

单独 发表于 2025-3-24 10:25:53

https://doi.org/10.1007/978-3-030-21380-0Untersucht wurde bereits, dass einseitige Änderungsanordnungen gem. § 1 Abs. 3, Abs. 4 VOB/B die geschuldeten Einzelleistungen laut Bauvertrag verbindlich ändern können. Infolgedessen besteht für die Vergütung ein korrespondierendes Anpassungsbedürfnis. Andernfalls verbliebe das vertragliche Äquivalenzprinzip gestört.

可触知 发表于 2025-3-24 12:42:19

http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_17.png

吞下 发表于 2025-3-24 17:48:00

,Leistungsänderungen,Der historische Gesetzgeber hatte sich bewusst gegen die Reglementierung der Erfüllungsphase im Werkvertragsrecht des BGB entschieden. Die VOB/B ergänzte das BGB insbesondere mit Blick auf Leistungsänderungsrechte des Auftraggebers als zentrale Regelungen. Leistungsänderungen schaffen das Bedürfnis für eine Einheitspreisneuberechnung.

处理 发表于 2025-3-24 22:39:29

Einheitspreisneuberechnung,Untersucht wurde bereits, dass einseitige Änderungsanordnungen gem. § 1 Abs. 3, Abs. 4 VOB/B die geschuldeten Einzelleistungen laut Bauvertrag verbindlich ändern können. Infolgedessen besteht für die Vergütung ein korrespondierendes Anpassungsbedürfnis. Andernfalls verbliebe das vertragliche Äquivalenzprinzip gestört.

PHIL 发表于 2025-3-24 23:32:08

http://reply.papertrans.cn/31/3052/305179/305179_20.png
页: 1 [2] 3 4 5
查看完整版本: Titlebook: Einheitspreisneuberechnung nach Leistungsänderungen gemäß VOB/B; Eine rechtsdogmatisc Bernhard Hartl Book 2022 Der/die Herausgeber bzw. der