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§ 12 Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe. Der Schutz des sogenannten „räumlich-gegenständlichen Bereichs“ der Ehe ist jedoch seit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahre 1952 fester Bestandteil des Eherechts. Es geht darum, den an der Untreue beteiligten Dritten mit Hilfe gerichtlicher Entscheidungen am Betreten der ehelichen Wohnung zu hindIsometric 发表于 2025-3-27 07:26:39
§ 13 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit und andereschung des Zusammenlebens dienen: Die Mittel für Wohnung, Nahrung und Kleidung müssen beschafft, die Kinder müssen betreut und erzogen, der gemeinsame Haushalt in Ordnung gehalten werden, um nur die wichtigsten Aufgaben zu nennen. Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft umfasst daher auch die Mi颠簸下上 发表于 2025-3-27 10:25:53
§ 14 Der Familienunterhaltrhaltsansprüche einzelner Personen gegen einzelne andere, z. B. der Frau gegen den Mann, eine gegenseitige Pflicht getreten, die insofern mit der Förderungs- und Beitragspflicht der Gesellschafter gemäß § 705 BGB verwandt ist und auch vielfach als „Beitragspflicht“ bezeichnet wird. Die Pflicht jedesGleason-score 发表于 2025-3-27 14:14:23
§ 15 Rechtsgeschäftliches Handeln mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten („Schlüsselgewalt“) Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen“, und „durch solche Geschäfte beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet werden“, ist zumindest seit der Neufassung im Jahre 1976 in vieler Hinsicht umstritten. § 1357 BGB hat vor allem deshalb Bedeutung, weil aus Geschäften, die ein EEVEN 发表于 2025-3-27 20:56:25
§ 16 Namensrechten diese Funktion sogar besser, weshalb dem Menschen der Industriegesellschaft in vielen Bereichen Ausweis-, Versicherungs-, Konto-, Kundennummern und Ähnliches zugeordnet werden. Vielmehr hat der Name auch für den heutigen Menschen eine hohe emotionale Bedeutung. Das heute geltende deutsche Namensr技术 发表于 2025-3-28 01:59:21
http://reply.papertrans.cn/31/3032/303130/303130_37.png异常 发表于 2025-3-28 05:39:06
Österreichischer Integrationsfondshr wurden und werden sie auch heute noch in bestimmten Kulturen als Gewohnheiten mündlich überliefert. Familie und Ehe waren auch in späteren Zeiten weniger intensiv durch rechtliche Regelungen im heutigen Sinne bestimmt, als es heute in allen einigermaßen entwickelten Staaten der Welt der Fall ist.凶残 发表于 2025-3-28 09:40:18
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Ulrike Schrimpf,Markus Bahnemannnonischen Rechts als „Eheband“ bezeichnen kann. Dem eigenartigen Charakter des Rechtsverhältnisses „Ehe“ entsprechen besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen und Formerfordernisse, und auch die Tatbestände, aufgrund deren Mängel der Eheschließung diese ganz oder teilweise unwirksam werden lassen, unter