averse 发表于 2025-3-23 13:16:56

https://doi.org/10.1007/978-3-86226-379-0Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Wirtschaftsprüfer; Strafrecht

keloid 发表于 2025-3-23 16:21:48

http://reply.papertrans.cn/28/2781/278047/278047_12.png

CANT 发表于 2025-3-23 20:37:18

Einleitung,itik geraten. In diesen Fällen, in denen vermeintlich überraschend und kurzfristig aufgetretene Krisen oder gar Zusammenbrüche größerer, als kreditwürdig geltender Unternehmen auftraten, wurde deutlich, daß die wenige Monate zuvor erstellten, testierten und ausführlich erläuterten Jahresabschlüsse d

avarice 发表于 2025-3-24 01:14:48

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung,nehmenskrisen der letzten Jahre.. Bei diesen Unternehmensschieflagen wurde erhebliche Kritik am Kontrollsystem der Gesellschaften, insbesondere an deren Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, geübt. Nach Ansicht des Gesetzgebers hat sich das vielschichtige Kontrollsystem der Kapitalgesellschaften insge

外观 发表于 2025-3-24 03:44:24

http://reply.papertrans.cn/28/2781/278047/278047_15.png

Texture 发表于 2025-3-24 07:42:00

http://reply.papertrans.cn/28/2781/278047/278047_16.png

ERUPT 发表于 2025-3-24 10:58:25

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers

观点 发表于 2025-3-24 17:25:52

Book 20041st editionr. Des weiteren werden systematische und verfassungsrechtliche Besonderheiten aufgezeigt, die die Anwendung des Strafrechts auf wirtschafts- und bilanzrechtliche Sachverhalte erschweren. Abschließend stellt der Autor die Frage, ob sich die Bedeutung des Strafrechts bei anderen Prüfungsanlässen als d

nutrition 发表于 2025-3-24 21:35:23

,Außerhalb der Jahresabschlußprüfung liegende Prüfungsanlässe,e Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers kommt nach Ansicht der Literatur und der (gegenwärtigen) Rechtsprechung nur unter den Voraussetzungen der § 823 II, 826, 831 BGB in Betracht. Von der Anwendbarkeit allgemeiner deliktischer Anspruchsgrundlagen neben der spezialgesetzlichen Regelung des § 323 HGB

独行者 发表于 2025-3-25 02:56:08

Wolfgang Förstner,Bernhard P. Wrobele Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers kommt nach Ansicht der Literatur und der (gegenwärtigen) Rechtsprechung nur unter den Voraussetzungen der § 823 II, 826, 831 BGB in Betracht. Von der Anwendbarkeit allgemeiner deliktischer Anspruchsgrundlagen neben der spezialgesetzlichen Regelung des § 323 HGB
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查看完整版本: Titlebook: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers; Carsten Niewerth Book 20041st edition Centaurus Verlag & Media UG 2004 Stra