COMA 发表于 2025-3-26 21:02:12
http://reply.papertrans.cn/28/2759/275886/275886_31.pngdeclamation 发表于 2025-3-27 04:43:16
http://reply.papertrans.cn/28/2759/275886/275886_32.pngintimate 发表于 2025-3-27 06:42:18
,Die Städteordnung von 1831, die Stellung des Magistrats zu den Stadtverordneten, der Ausgleich mitmit den Grgebniffen des Gefetzes zu becheäftigen. Rach dem all gemeinen Urteil hatte das Gefetz den Erwartungen entfprochen, die ftädtifchen Einrichtungen und die Teilnahme der Bürger an der Berwaltung gefördert, in mancher Hinficht hielt man es aber für verbefferungsfähig. zwei Richtungen machten常到 发表于 2025-3-27 12:53:13
http://reply.papertrans.cn/28/2759/275886/275886_34.pngNORM 发表于 2025-3-27 17:05:50
http://reply.papertrans.cn/28/2759/275886/275886_35.pngtransplantation 发表于 2025-3-27 18:06:21
Der Magistrat und die Kirche,ngelifechen Landeskirche eine veränderte Berfaffung. Durch das Publikandum vom 16. Dezember 1808 wurden bie Dberkonfiftorien fowohl als bie Provinzial Konfiftorien aufgehoben und ihre Befugniffe den gewöhlichen Berwaltungs Behörden übertragen, das heifzt alfo im Minifterium des Jnnern einer Sektionbifurcate 发表于 2025-3-28 01:00:32
,Die Gemeindeordnung vom 11. März 1850 und die Städteordnung vom 30. Mai 1853,hlich zugunften der Landgemeinden. Durch die Städteordnung war nur die Berfaffung und Berwaltung der Städte geregelt worden, die Berhältniffe der Landgemeinden bedurften aber im ganzen Staate ebenfalls der Ordnung. Bielfach wurde in Bezug darauf der Wunfch ausgefprochen, ihnen ebenfo wie den StädtenSerenity 发表于 2025-3-28 02:21:52
http://reply.papertrans.cn/28/2759/275886/275886_38.png易受刺激 发表于 2025-3-28 07:42:34
http://reply.papertrans.cn/28/2759/275886/275886_39.png开玩笑 发表于 2025-3-28 10:46:46
978-3-642-71265-4Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1986