连接 发表于 2025-3-23 11:10:28
http://reply.papertrans.cn/28/2757/275648/275648_11.pngFissure 发表于 2025-3-23 14:53:48
http://reply.papertrans.cn/28/2757/275648/275648_12.pngIrascible 发表于 2025-3-23 18:46:01
http://reply.papertrans.cn/28/2757/275648/275648_13.pngFree-Radical 发表于 2025-3-24 02:08:41
http://reply.papertrans.cn/28/2757/275648/275648_14.pngmicronized 发表于 2025-3-24 03:27:05
https://doi.org/10.1007/978-3-319-51380-5antrag zuriicknimmt.; das Versteigerungsgericht hebt das Verfahren aufß.. Zweifelhaft ist dagegen die Rechtslage, sofern der Grundstückseigentümer — beispielsweise weil sich der betreibende Gläubiger weigert — den Versteigerungsantrag gem. § 29 ZVG zurücknimmt, wobei zwei Fälle zu unterscheiden sind.interference 发表于 2025-3-24 09:41:17
,Die Diskussion dieses Lösungsweges,antrag zuriicknimmt.; das Versteigerungsgericht hebt das Verfahren aufß.. Zweifelhaft ist dagegen die Rechtslage, sofern der Grundstückseigentümer — beispielsweise weil sich der betreibende Gläubiger weigert — den Versteigerungsantrag gem. § 29 ZVG zurücknimmt, wobei zwei Fälle zu unterscheiden sind.Biomarker 发表于 2025-3-24 12:18:07
http://reply.papertrans.cn/28/2757/275648/275648_17.pngBIAS 发表于 2025-3-24 17:46:34
Fernando Hitt,Mireille Saboya,Carlos Cortést ohne Erbbauzins nur teilweise gelöst. Die in Literatur und Rechtsprechung bislang diskutierten Lösungsvorschläge bieten dem Grundstückseigentümer entweder keine ausreichenden Möglichkeiten, den Erbbauzins zu retten, oder haben ungewisse wirtschaftliche Erfolgsaussichten.Aprope 发表于 2025-3-24 21:17:25
https://doi.org/10.1007/978-3-031-05318-4nicht nur über das „Ob“, sondern gleichfalls über das „Wie“, d.h. die Erscheinungsform des Erbbauzinses, disponieren können. Bestimmt die Rechtsnatur der jeweiligen Erscheinungsform, ob in der Zwangsversteigerung ein Erbbaurecht ohne Erbbauzins entsteht, haben die Parteien das Schicksal des Erbbauzi纠缠 发表于 2025-3-25 01:48:33
Fernando Hitt,Mireille Saboya,Carlos Cortésr Grundstückseigentümer wird Schuldner der Hypothek oder Grundschuld. Gläubiger und Schuldner des dinglichen Rechts vereinigen sich somit in der Person des Grundstückseigentümers. Es entsteht daher eine Eigentümergrundschuld oder Eigentümerhypothek..