GENUS
发表于 2025-3-28 17:55:24
Das Verfahren in Nachlaßsachen im allgemeinenDer Begriff der Partei, wie er sich im Zivilprozesse findet, fehlt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Er wird durch den Begriff des Beteiligten ersetzt.
可转变
发表于 2025-3-28 19:01:17
http://reply.papertrans.cn/28/2746/274590/274590_42.png
COST
发表于 2025-3-29 02:30:31
http://reply.papertrans.cn/28/2746/274590/274590_43.png
他很灵活
发表于 2025-3-29 06:19:43
Die gerichtliche Fürsorge für den NachlaßDer Nachlaß unterliegt grundsatzlich der Behandlung durch die Beteiligten. .. Gerichtliche Fürsorge für den Nachlaß ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Indicative
发表于 2025-3-29 08:32:47
Maßnahmen zur Befriedigung der NachlaßgläubigerÜber die Haftung des Alleinerben ist folgendes zu sagen:
安慰
发表于 2025-3-29 15:23:20
§ 146. Sonstige Verrichtungen des NachlaßgerichtsIn diesem Abschnitt werden die Geschäfte des Nachlaßgerichts dargestellt, deren Einordnung in die anderen Abschnitte nicht angängig erscheint.
ear-canal
发表于 2025-3-29 18:24:00
Die Behandlung des AusländernachlassesDie Frage, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtet, m. a. W. welches Erbrecht anzuwenden ist, das deutsche oder das ausländische, ist . (RG HRR 1932 Nr. 1928)..
杀菌剂
发表于 2025-3-29 22:17:43
https://doi.org/10.1007/978-3-642-49181-8Erbscheinsverfahren; Nachlassgericht; Nachlassgläubiger; Testamentsvollstreckung; Verfassung
linear
发表于 2025-3-30 00:44:42
978-3-642-49182-5Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1961
canonical
发表于 2025-3-30 04:25:46
Die Ausschlagung der Erbschaftkann aber auch die Erbschaft . Hat er die Erbschaft angenommen, so kann er sie nicht mehr ausschlagen, § 1943 BGB; durch die Annahme hat er sich des Ausschlagungsrechtes begeben. Der vorläufige Erbschaftserwerb verwandelt sich durch die Annahme in einen endgültigen: