GENUS 发表于 2025-3-28 17:55:24
Das Verfahren in Nachlaßsachen im allgemeinenDer Begriff der Partei, wie er sich im Zivilprozesse findet, fehlt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Er wird durch den Begriff des Beteiligten ersetzt.可转变 发表于 2025-3-28 19:01:17
http://reply.papertrans.cn/28/2746/274590/274590_42.pngCOST 发表于 2025-3-29 02:30:31
http://reply.papertrans.cn/28/2746/274590/274590_43.png他很灵活 发表于 2025-3-29 06:19:43
Die gerichtliche Fürsorge für den NachlaßDer Nachlaß unterliegt grundsatzlich der Behandlung durch die Beteiligten. .. Gerichtliche Fürsorge für den Nachlaß ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.Indicative 发表于 2025-3-29 08:32:47
Maßnahmen zur Befriedigung der NachlaßgläubigerÜber die Haftung des Alleinerben ist folgendes zu sagen:安慰 发表于 2025-3-29 15:23:20
§ 146. Sonstige Verrichtungen des NachlaßgerichtsIn diesem Abschnitt werden die Geschäfte des Nachlaßgerichts dargestellt, deren Einordnung in die anderen Abschnitte nicht angängig erscheint.ear-canal 发表于 2025-3-29 18:24:00
Die Behandlung des AusländernachlassesDie Frage, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtet, m. a. W. welches Erbrecht anzuwenden ist, das deutsche oder das ausländische, ist . (RG HRR 1932 Nr. 1928)..杀菌剂 发表于 2025-3-29 22:17:43
https://doi.org/10.1007/978-3-642-49181-8Erbscheinsverfahren; Nachlassgericht; Nachlassgläubiger; Testamentsvollstreckung; Verfassunglinear 发表于 2025-3-30 00:44:42
978-3-642-49182-5Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1961canonical 发表于 2025-3-30 04:25:46
Die Ausschlagung der Erbschaftkann aber auch die Erbschaft . Hat er die Erbschaft angenommen, so kann er sie nicht mehr ausschlagen, § 1943 BGB; durch die Annahme hat er sich des Ausschlagungsrechtes begeben. Der vorläufige Erbschaftserwerb verwandelt sich durch die Annahme in einen endgültigen: