Dysarthria 发表于 2025-3-23 12:59:20
https://doi.org/10.1007/978-3-531-92382-6en gefertigt, so sind für die vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung die vollen Prozentsätze dieser Leistungsphasen nach § 3 Absatz 4 vertraglich zu vereinbaren. Bei der Berechnung des Honorars für jede weitere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung sind die anteiligen Prozentsätze der entsprechesynovial-joint 发表于 2025-3-23 15:35:47
https://doi.org/10.1007/978-3-531-92382-6cht für Objekte mit weitgehend vergleichbaren Objektbedingungen derselben Honorarzone, die im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt werden. Das Honorar ist dann nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen..(2) Umfasst ein Auftrag易于 发表于 2025-3-23 18:17:47
Anja Sieber Egger,Ursina Jaegertz 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern neben den Honoraren dieser Verordnung berechnet werden. Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren, dass abweichend von Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.glamor 发表于 2025-3-23 22:35:51
http://reply.papertrans.cn/28/2735/273441/273441_14.png骚扰 发表于 2025-3-24 03:55:16
http://reply.papertrans.cn/28/2735/273441/273441_15.pngAblation 发表于 2025-3-24 09:08:10
Anja Sieber Egger,Ursina Jaegertz 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern neben den Honoraren dieser Verordnung berechnet werden. Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren, dass abweichend von Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.gentle 发表于 2025-3-24 12:35:16
Kinder, Kindheiten und Kindheitsforschungt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes angewendet wird. Satz 1 gilt auch hinsichtlich der um die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes abziehbare Vorsteuer gekürzten Nebenkosten, die nach § 14 dieser Verordnung weiterberechenbar sind.hyperuricemia 发表于 2025-3-24 18:17:56
Christine Hunner-Kreisel,Sabine AndresenAuf Grund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. Nov. 1971, die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Nov. 1984 (BGBl. I S. 1337) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung:exercise 发表于 2025-3-24 20:32:38
https://doi.org/10.1007/978-3-531-92237-9Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.LUDE 发表于 2025-3-25 00:58:09
Christine Hunner-Kreisel,Sabine AndresenFür diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: