冒失 发表于 2025-3-25 03:23:32
,Möglichkeiten der Gehorsamsverweigerung,gen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.“ Das Verwaltungsorgan ist nach Art 20/1 B-VG nicht an alle Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden. Der Verfassungsgesetzgeber läßt vielmehr zwei Möglichkeiten der Gehorsamsverweigerung offen; bei den WeisRegurgitation 发表于 2025-3-25 08:56:09
http://reply.papertrans.cn/28/2731/273099/273099_22.png马具 发表于 2025-3-25 12:19:24
http://reply.papertrans.cn/28/2731/273099/273099_23.png俗艳 发表于 2025-3-25 17:13:18
Eine andere konkrete Sachlage: Die Gehorsamspflicht des Soldaten, Befehl nimmt unter allen Befehls- und Weisungsformen eine besondere Stellung ein. Nirgends gilt die Befehlsverweigerung als derart schweres Vergehen wie beim Soldaten. Nirgends zieht die Befolgung oder Verweigerung eines Befehls derart unmittelbare und schwerwiegende Konsequenzen für den GehorchendHaphazard 发表于 2025-3-25 21:43:32
http://reply.papertrans.cn/28/2731/273099/273099_25.png低三下四之人 发表于 2025-3-26 01:32:24
http://reply.papertrans.cn/28/2731/273099/273099_26.pngA简洁的 发表于 2025-3-26 06:46:16
http://reply.papertrans.cn/28/2731/273099/273099_27.pngLimerick 发表于 2025-3-26 09:00:13
BookLatest editionMethode dieser Untersuchung ist deshalb an einem Wort ANTONI OLLIS (AUgemeines Verwaltungsrecht, S 109) orientiert: "Dem Juristen wollen wir eintdiglim einpragen, daB sich die aller meisten Ungerechtigkeiten durch vollendete Rechtsanwendung ver huten lassen. Die Flucht ins N aturrecht ist nur allz窗帘等 发表于 2025-3-26 12:57:57
0071-7657ist. Die Methode dieser Untersuchung ist deshalb an einem Wort ANTONI OLLIS (AUgemeines Verwaltungsrecht, S 109) orientiert: "Dem Juristen wollen wir eintdiglim einpragen, daB sich die aller meisten Ungerechtigkeiten durch vollendete Rechtsanwendung ver huten lassen. Die Flucht ins N aturrecht ist nur allzesoteric 发表于 2025-3-26 17:15:30
Eine konkrete Sachlage: Die Gehorsamspflicht des Staatsanwaltes,en Tätigkeit der Staatsanwaltschaft erblickt man deshalb eine Gefährdung der Gewaltentrennung, da der Staatsanwalt bestimmt, ob ein Gericht mit einer Strafrechtssache befaßt wird oder nicht. Das Tätigwerden der rechtsprechenden Gewalt in Strafsachen ist allgemein . von einer öffentlichen Anklage abh