Ballad 发表于 2025-3-23 09:42:28
http://reply.papertrans.cn/28/2719/271842/271842_11.png值得 发表于 2025-3-23 15:50:16
http://reply.papertrans.cn/28/2719/271842/271842_12.pngaggravate 发表于 2025-3-23 19:37:35
http://reply.papertrans.cn/28/2719/271842/271842_13.pngClimate 发表于 2025-3-24 02:07:03
Alternative „Verfahren“Die vorstehenden Ausführungen haben sich sämtlich auf jene Art förmlicher Verfahren bezogen, wie sie im AVG — dessen § 8 für diese Untersuchung die „zentrale normative Grundlage“darstellt — geregelt sind.驾驶 发表于 2025-3-24 03:06:10
Thematische AbgrenzungNachdem gerade, am Ende des Ersten Teils, die Rechtsquellenform. „Verordnung“ behandelt wurde, mag verwundern, warum eben diese überdies ins Zentrum eines eigenen „Zweiten Teils“ gestellt wird.Infuriate 发表于 2025-3-24 09:08:19
Der Begriff der VollziehungIn dem — gerade auch in staatsrechtlicher Hinsicht traditionsbeladenen. — Begriff „Vollziehung“ (bzw seinem sprachlichen Pendant „Exekutive“) kommt, sowohl als Anspielung an diese Tradition wie auch schon aufgrund des allgemeinen, auch etymologisch abgestützten. Sprachgebrauchs, eine . unter das Zu-Vollziehende zum Ausdruck.Spangle 发表于 2025-3-24 12:50:21
http://reply.papertrans.cn/28/2719/271842/271842_17.png易改变 发表于 2025-3-24 16:45:56
http://reply.papertrans.cn/28/2719/271842/271842_18.png声明 发表于 2025-3-24 21:03:17
Shono Fujita,Michinori HatayamaVerordnung“ einmal, in . Abs 1 B-VG, klar, da am Maßstab der „Gesetzwidrigkeit“ zu messen, der „.“ gegenübergestellt, dh, besser, dieser untergeordnet, und damit aus dieser ausgeschieden — sohin aber wiederum, zumindest entsprechend dem oben. angesprochenen Schema, der . — ist, zum andern aber, in .Insulin 发表于 2025-3-25 00:22:42
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