混合,搀杂 发表于 2025-3-25 04:10:03
Peter van den Besselaar,Teresa Mom gegenüber einem Verbraucher in einem Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB zur . verpflichtet und der Verbraucher dafür eine Pflicht zur Preiszahlung eingeht. Dieser Anwendungsbereich wird von der zugrunde liegenden Richtlinie in Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 RL vorgegeben und war für den deutschen GeseAxon895 发表于 2025-3-25 11:08:23
http://reply.papertrans.cn/28/2718/271790/271790_22.pngobservatory 发表于 2025-3-25 12:12:20
http://reply.papertrans.cn/28/2718/271790/271790_23.png花费 发表于 2025-3-25 17:05:13
http://reply.papertrans.cn/28/2718/271790/271790_24.pngVAN 发表于 2025-3-25 22:26:33
http://reply.papertrans.cn/28/2718/271790/271790_25.pngIntuitive 发表于 2025-3-26 03:45:48
https://doi.org/10.1007/978-3-319-65930-5BGB finden sich insofern . (zur Übersicht siehe .). Die wichtigste ist die Pflicht zur Bereitstellung des digitalen Produkts selbst (., zum sachlichen Umfang siehe .), wobei die Erfüllung der Pflicht nicht notwendigerweise durch den Unternehmer selbst erfolgen muss (siehe .). Dem Unternehmer stehen进步 发表于 2025-3-26 04:21:17
http://reply.papertrans.cn/28/2718/271790/271790_27.pngConfirm 发表于 2025-3-26 09:03:45
Irénée Dondjio,Marinos Themistocleousfolgen, die im Folgenden nacheinander beleuchtet werden. Insofern geht es nicht um die Details der verschiedenen Rechte, sondern darum, die für die Bereitstellung spezifischen Probleme herauszuarbeiten und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.饰带 发表于 2025-3-26 13:45:37
Marinos Themistocleous,Maria PapadakiIm Zusammenhang mit den drei Bereitstellungspflichten stellen sich verschiedene Fragen bzgl. zeitlicher Aspekte. Denn nicht alle zeitlichen Aspekte sind explizit von den jeweiligen Vorschriften vorgegeben. Dies gilt Insb. für die Aktualisierungspflicht (siehe 5.2) und die Abwicklungspflicht (siehe 5.3).Tonometry 发表于 2025-3-26 16:54:57
Rania Yangui,Ahlem Nabli,Faïez GargouriMit der Erfüllung der drei unterschiedlichen Bereitstellungsverpflichtungen des Unternehmers treten auch jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen ein. Insb. Hinsichtlich der Erfüllung der Hauptleistungspflicht und des Gefahrübergangs lohnt sich im Folgenden eine genauere Erörterung.