erythema
发表于 2025-3-23 12:45:02
http://reply.papertrans.cn/28/2718/271705/271705_11.png
很是迷惑
发表于 2025-3-23 16:32:31
Allgemeiner Teil, Wegegesetz und verursachten eine nicht mehr zu überbietende Buntscheckigkeit. Dies galt sowohl für das materielle Wegerecht als auch für die Organisation des Wegewesens. Der erste Schritt zu einer Vereinheitlichung war der Erlaß vom 30. November 1933 (RGBl. I S. 1057): Die Stelle eines Generalinspe
isotope
发表于 2025-3-23 20:46:53
Besonderer Teil,ndigkeit ergeben, innerhalb des Bahngebiets. Wege anzulegen, welche die einzelnen Betriebs- und Verkehrsanlagen miteinander verbinden und den an die Eisenbahn herangebrachten Verkehr in ihre Betriebsmittel überleiten sollen. Solche Wege dienen dem innerdienstlichen Bedarf der Deutschen Reichsbahn od
JIBE
发表于 2025-3-24 00:51:38
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A精确的
发表于 2025-3-24 03:34:28
Die Befugnisse der WegeaufsichtsbehÖrden GegenÜber der Deutschen Reichsbahn978-3-662-29095-8
豪华
发表于 2025-3-24 07:14:50
Xinyu Zhang,Xiang Chen,Changbin Xu,Ruijie Lin, da einheitliche gesetzliche Bestimmungen fehlen. Der Allgemeine Teil dieser Arbeit enthält das Grundsätzliche über die Entstehung und den Umfang der wegerechtlichen Verpflichtungen der Deutschen Reichsbahn und über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Wegeaufsichtsbehörden. Im Besonderen Teil wer
prosperity
发表于 2025-3-24 12:10:38
Pavel Volgin,Vladimir Deveterikovesens und der Straßenverwaltung vom 26. März 1934 (RGBl. I S. 243).. Es hat hinsichtlich der Einteilung und Verwaltung der Straßen, der Träger der Straßenbaulast und der Straßenaufsicht eine allgemeine reichsrechtliche Regelung getroffen. In einigen Punkten wird es durch die Durchführungsverordnung
唠叨
发表于 2025-3-24 15:57:55
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收到
发表于 2025-3-24 22:01:48
Einleitung,n, da einheitliche gesetzliche Bestimmungen fehlen. Der Allgemeine Teil dieser Arbeit enthält das Grundsätzliche über die Entstehung und den Umfang der wegerechtlichen Verpflichtungen der Deutschen Reichsbahn und über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Wegeaufsichtsbehörden. Im Besonderen Teil wer
轻信
发表于 2025-3-25 02:45:09
Allgemeiner Teil,esens und der Straßenverwaltung vom 26. März 1934 (RGBl. I S. 243).. Es hat hinsichtlich der Einteilung und Verwaltung der Straßen, der Träger der Straßenbaulast und der Straßenaufsicht eine allgemeine reichsrechtliche Regelung getroffen. In einigen Punkten wird es durch die Durchführungsverordnung