Tincture 发表于 2025-3-23 11:29:11

Wei Ge,Teng Zhang,Yang Zhou,Wei Shentsalterthümern› den Gegensatz zwischen der volkstümlichen Rechtsprechung des Mittelalters und dem Gerichtswesen seiner Zeit. Allerdings waren auch dem Mittelalter die engen Gerichtsstuben keineswegs fremd. Im Gegenteil waren Arbeitsweise und Typus des gelehrten Juristen schon seit dem Hochmittelalte

epicardium 发表于 2025-3-23 16:37:03

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HPA533 发表于 2025-3-23 18:10:05

T. Powles,M. Bower,M. Nelson,R. T. D. Olivererzog . habe Leute bei sich, die in Rechtsdingen aus Schwarz Weiß zu machen verstünden. Man möchte geneigt sein, diesen Stoßseufzer auf mangelnde Vertrautheit mit der Arbeitsweise des rechtsgelehrten Juristen zurückzuführen, und den heutigen Juristen mag es allenfalls nachdenklich stimmen, daß es da

flex336 发表于 2025-3-23 22:21:59

https://doi.org/10.1007/978-94-011-5149-8e Namen lassen sich durch das Aussehen der beiden Bücher erklären: Der ‹nackte Lorenz› war schon im Mittelalter ohne Einband, während die ‹struppige Hilde› offenbar über einen rauhen Schweinsledereinband verfügte. Besser als durch diese derb-liebevollen Bezeichnungen läßt es sich kaum zeigen, welche

Small-Intestine 发表于 2025-3-24 05:09:17

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充足 发表于 2025-3-24 07:46:39

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发表于 2025-3-24 11:06:10

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Lasting 发表于 2025-3-24 15:46:04

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creditor 发表于 2025-3-24 21:41:36

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relieve 发表于 2025-3-25 00:15:24

Caroline Schaumann,Heather I. Sullivanan einige Kasseler Bürger austat, war dies gewiß keine allzu bedeutende Maßnahme. Dennoch ist sie bezeichnend für einen tiefgreifenden Wandel der ländlichen Besitzverfassung, der sich damals in verschiedenen Formen überall in Deutschland vollzog.
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查看完整版本: Titlebook: Deutsche Rechtsgeschichte 2; 1250–1650 Karl Kroeschell Textbook 1980Latest edition Springer Fachmedien Wiesbaden 1980 Deutsche Rechtsgeschi