傻瓜 发表于 2025-3-26 23:02:04
Rücklage für Ersatzbeschaffung nach § 6 b EStGWährend die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach Abschn. 35 EStR nur bei einem zwangsweisen Ausscheiden eines Wirtschaftsguts in Betracht kommt, kann eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach § 6 b EStG für Gewinne aufgrund einer freiwilligen Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gebildet werden.DEAWL 发表于 2025-3-27 04:26:59
http://reply.papertrans.cn/27/2680/267947/267947_32.png轻打 发表于 2025-3-27 09:21:29
http://reply.papertrans.cn/27/2680/267947/267947_33.pnggrotto 发表于 2025-3-27 12:54:45
Eventualverbindlichkeiten und -forderungens eintreten werden. Dazu gehören vor allem B ü r g s c h a f t e n und G a r a n t i e n (Gewährleistungen). Diese Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz in voller Höhe in der Vorspalte oder unter dem Strich vermerkt, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsrechte bzw. Eventualforderungen geANIM 发表于 2025-3-27 16:18:06
http://reply.papertrans.cn/27/2680/267947/267947_35.pngAmnesty 发表于 2025-3-27 19:10:29
http://reply.papertrans.cn/27/2680/267947/267947_36.png诱拐 发表于 2025-3-28 01:17:07
Steuerlicher Ausgleichsposten in der von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanzndere Steuerbilanz aufstellen, in der nicht alle Wertansätze denen der Handelsbilanz entsprechen. Dadurch ist in der Steuerbilanz das Kapital höher oder niedriger als in der Handelsbilanz; die bestehende Differenz zwischen dem Kapital in der Handelsbilanz und dem steuerlichen Kapital ist in der Steu有特色 发表于 2025-3-28 04:04:33
http://reply.papertrans.cn/27/2680/267947/267947_38.png不在灌木丛中 发表于 2025-3-28 06:39:06
Statistische Bilanzergänzung zur Handelsbilanz bis zur Angleichung an die Prüfersteuerbilanz Betriebsprüfung erfolgten Bilanzberichtigungen in ihrer Folgewirkung als . durch statistische Nebenaufzeichnungen gesondert festzuhalten. Diese Nebenaufzeichnung ist eine Ergänzung zur steuerlichen Gewinnermittlung, ausgehend vom Gewinn der Handelsbilanz. Die in dieser Nebenaufzeichnung aufgezeigte抵押贷款 发表于 2025-3-28 10:39:39
Ausgleichsposten in der Organträgerbilanzbekannten Schreiben.) zu zahlreichen Zweifels- und Auslegungsfragen Stellung genommen. Der Erlaß sieht u. a. die Bildung, Weiterentwicklung und Auflösung besonderer Ausgleichsposten in der Bilanz des Organträgers vor, wenn der an den Organträger abgeführte Handelsbilanzgewinn oder -verlust des Organ