掺假 发表于 2025-3-23 13:35:47
Oskar V. Hovorka,Adolf Kronfeld weiten Auffassung steht allerdings der Wortlaut des Gesetzes scheinbar entgegen, denn dort heißt es nur: „Wer bei der Leitung oder Ausführung eines Baues...zuwiderhandelt“; es bedarf daher einer näheren Untersuchung, was die Rechtsprechung unter diesen beiden Funktionen versteht.指令 发表于 2025-3-23 15:24:28
subsp, (Coss. & Durieu) Anderb: A,e Gesetzesvorschrift im Interesse der öffentlichen Sicherheit das Verantwortlichkeitsgefühl der Fachkreise stärken und die Baugewerbler zur Sorgfalt bei der Ausübung ihres Berufes anhalten, denn Leben und Gesundheit der Bürger sind ihnen ständig preisgegeben.Enervate 发表于 2025-3-23 19:43:37
Ethnobotany in the Balkans: Quo Vadis?,raussichtliche Ursache einer in der nächsten Zukunft liegenden Veränderung in der Außenwelt erblickt werden kann, welche in der Mehrzahl gleichgearteter Fälle erfahrungsgemäß eingetreten ist oder eintritt..)CAB 发表于 2025-3-24 00:53:14
,Die Gefährdung,raussichtliche Ursache einer in der nächsten Zukunft liegenden Veränderung in der Außenwelt erblickt werden kann, welche in der Mehrzahl gleichgearteter Fälle erfahrungsgemäß eingetreten ist oder eintritt..)使痛苦 发表于 2025-3-24 03:29:55
http://reply.papertrans.cn/27/2675/267431/267431_15.pnggerontocracy 发表于 2025-3-24 07:24:37
http://reply.papertrans.cn/27/2675/267431/267431_16.png他很灵活 发表于 2025-3-24 11:39:17
,„Leitung“ und „Ausführung“ eines Baues und die „Allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“,tspringen, ist notwendigerweise Jeder als Subjekt des Vergehens denkbar, der sich berufsmäßig oder auch nur vorübergehend im Baufache betätigt. Dieser weiten Auffassung steht allerdings der Wortlaut des Gesetzes scheinbar entgegen, denn dort heißt es nur: „Wer bei der Leitung oder Ausführung eines BTHE 发表于 2025-3-24 15:49:02
,Vorsatz und Fahrlässigkeit,rkannten Regeln der Baukunst an sich, sondern nur die Gefährdung anderer durch derartige Verstöße wird vom Gesetze bedroht. Dies besagt schon der Wortlaut des Paragraphen, denn es heißt nicht einfach: „Wer.... handelt“, sondern „Wer dergestalt.... handelt.“ Der Ansicht Olshausens, .) der Tatbestandgain631 发表于 2025-3-24 22:34:57
,Anstiftung, Mittäterschaft und Beihilfe,age kommen, und zwar auch solche, die überhaupt nicht zu dem Kreise der baukundigen Personen gehören. Das Reichsgericht sagt in seiner Entscheidung vom 4. Januar 1898.) hierüber ganz allgemein: „Daraus, daß das Gesetz bei den Vergehen gegen § 330 die Täterschaft auf die bei der Leitung oder der Ausf背景 发表于 2025-3-25 01:43:16
,Die gefährdeten Rechtsgüter,wurfe des St. G. B..) bemerken auf S. 73: „Wer einen Bau ohne die hierzu erforderliche Kenntnis unternimmt, setzt hierdurch Gesundheit und Leben Anderer leicht der erheblichsten Gefahr aus.“ Auch das Reichsgericht spricht in seinen Entscheidungen ausschließlich von „Leben und Gesundheit Anderer“, so