FADE 发表于 2025-3-23 10:36:52
W. Weichardt (II. Direktor der Kgl.)meinnützigkeitsrecht. kommen Sachverständige zu dem Schluß, daß auch heute keine Gründe erkennbar wären, weswegen Sportvereine von der öffentlichen Hand gefördert werden sollten. Hält man sich dieses Urteil vor dem Hintergrund der immer evidenter werdenden Finanznot der Gebietskörperschaften vor AugPALSY 发表于 2025-3-23 14:40:30
http://reply.papertrans.cn/27/2673/267235/267235_12.pngIge326 发表于 2025-3-23 18:37:31
http://reply.papertrans.cn/27/2673/267235/267235_13.png金丝雀 发表于 2025-3-24 01:34:20
978-3-8244-6080-9Springer Fachmedien Wiesbaden 1994咆哮 发表于 2025-3-24 03:05:12
Overview: 978-3-8244-6080-9978-3-322-92425-4compose 发表于 2025-3-24 08:19:18
http://reply.papertrans.cn/27/2673/267235/267235_16.pngnephritis 发表于 2025-3-24 12:36:26
http://reply.papertrans.cn/27/2673/267235/267235_17.pnggarrulous 发表于 2025-3-24 16:49:09
Studie zur Serologie der Influenza,nte sich der Verein als historisch gewachsene Rechtsform für schutzwürdige Unternehmensaktivitäten erweisen. Im Anschluß daran soll untersucht werden, aus welchen Notwendigkeiten heraus das Institut der mit Sportvereinen eng verbundenen Gemeinnützigkeit im deutschen Steuerrecht eingerichtet wurde.Flagging 发表于 2025-3-24 19:42:33
http://reply.papertrans.cn/27/2673/267235/267235_19.pngGLOOM 发表于 2025-3-25 01:39:24
W. Weichardt (II. Direktor der Kgl.)eschlossen. Aus diesen Gründen soll zunächst das gesamte Ausmaß der finanziellen staatlichen Sportunterstützung aufgezeigt werden. Anschließend werden bislang nicht diskutierte Gründe erörert, denen zufolge die Beibehaltung der Förderung von Sportvereinen als gerechtfertigt erscheinen könnte.