鞭子 发表于 2025-3-26 22:27:58
Einleitung,r hohen Kapitalbedarf bis zur Erzielung erster nennenswerter Umsätze („cash-burn-rate“). Für diese Branchen ist die Unterstützung durch . („.“) daher von besonderem Interesse. Neben professionellen Venture Capital-Gesellschaften lassen sich immer mehr Privatpersonen für ein Investment in die meist oAnalogy 发表于 2025-3-27 03:52:05
,Kapitalerhöhung,tor zur Übernahme der neu geschaffenen Anteile zuzulassen. Für die Beteiligung des Investors sind grundsätzlich zwar auch andere Varianten denkbar. Dabei ist zu bedenken, dass der Kapitalgeber das zu investierende Kapital in aller Regel als Gegenleistung für . des Start-ups („equity“) zahlen wird. O哎呦 发表于 2025-3-27 07:09:43
http://reply.papertrans.cn/27/2661/266059/266059_33.pngobsession 发表于 2025-3-27 10:04:45
Gesellschaftervereinbarung,dem Investor (Neugesellschafter) – zu verstehen. In solchen Vereinbarungen werden – in der Regel als Anlage zum Beteiligungsvertrag – Verhaltenspflichten für die Gründer definiert, die bis hin zu detailliert ausgestalteten Vorkaufsrechten des Investors für den Fall des Ausscheidens eines Gründers geBucket 发表于 2025-3-27 15:52:41
http://reply.papertrans.cn/27/2661/266059/266059_35.png恃强凌弱的人 发表于 2025-3-27 18:55:50
http://reply.papertrans.cn/27/2661/266059/266059_36.pngsavage 发表于 2025-3-27 23:02:41
,Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vereinbarungen,inbarung/die Satzung und die sonstigen Regelungen zur (dauerhaften) Bindung der Gründer, Geschäftsleiter und Expertise-Träger an das Start-up nicht losgelöst voneinander, sondern so . sind, dass „ein Rädchen in das andere greift“. Bei diesbezüglich fehlender eigener Expertise sollten die Gründer zurLatency 发表于 2025-3-28 04:19:43
http://reply.papertrans.cn/27/2661/266059/266059_38.pngascetic 发表于 2025-3-28 06:41:45
http://reply.papertrans.cn/27/2661/266059/266059_39.pngLipohypertrophy 发表于 2025-3-28 12:03:01
e zur Entscheidungsfindung deutscher Gerichte hat sich die Bewertung nach IDW S 1 durchgesetzt, obwohl zahlreiche Einwände dagegen hervorgebracht werden. Zudem vermengt die dabei von der Rechtsprechung verwendete Terminologie diverse Bewertungsverfahren in einer nicht sinnvollen Weise. Jörg Wasmuth