GRILL 发表于 2025-3-27 00:15:56
Grundlagen und Entwicklungstendenzen des Deliktsrechts,n hat (Problem der .. Man kann sich eine Rechtsordnung vorstellen, die von der Überzeugung geleitet ist, daß jeder, der einen Schaden erleidet, mit diesem Schaden selber fertig werden muß (Schaden als . oder .. Dies mag man als unbefriedigend betrachten, wenn das Verhalten eines anderen für den Eintritt des Schadens ursächlich war.GEST 发表于 2025-3-27 04:02:06
http://reply.papertrans.cn/27/2650/264980/264980_32.pngobligation 发表于 2025-3-27 06:40:18
http://reply.papertrans.cn/27/2650/264980/264980_33.png主动脉 发表于 2025-3-27 09:47:26
http://reply.papertrans.cn/27/2650/264980/264980_34.pngCapitulate 发表于 2025-3-27 15:31:01
http://reply.papertrans.cn/27/2650/264980/264980_35.png一致性 发表于 2025-3-27 20:44:57
Die Haftung aus vermutetem Verschulden,Verschuldensprinzip entspricht es, daß die Beweislast grundsätzlich beim Geschädigten liegt. Nur bei einigen wenigen Haftungsbereichen hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr entwickelt, weil dem Geschädigten der Beweis im allgemeinen nur schwer möglich ist.Directed 发表于 2025-3-28 00:53:36
,Billigkeitshaftung (§ 829),§§ 827, 828 vor, ist die Deliktsfähigkeit des Schädigers zu verneinen. Daß der Geschädigte in diesem Falle leer ausgehen soll, kann im Einzelfalle unbillig sein. Deshalb will § 829 unter engen Voraussetzungen dem Schädiger die Ersatzpflicht für eine sonst nicht zurechenbare Schadenverursachung auf我悲伤 发表于 2025-3-28 03:13:24
http://reply.papertrans.cn/27/2650/264980/264980_38.png音乐学者 发表于 2025-3-28 08:53:32
http://reply.papertrans.cn/27/2650/264980/264980_39.png谷物 发表于 2025-3-28 10:28:29
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