Lethargic 发表于 2025-3-25 05:10:13
https://doi.org/10.1007/978-3-322-80449-5Verschuldensprinzip entspricht es, dass die Beweislast grundsätzlich beim Geschädigten liegt. Nur bei einigen wenigen Haftungsbereichen hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr entwickelt, weil dem Geschädigten der Beweis im Allgemeinen nur schwer möglich ist.enterprise 发表于 2025-3-25 10:50:48
http://reply.papertrans.cn/27/2650/264975/264975_22.png删除 发表于 2025-3-25 15:06:17
Carsten Michels M.A.,Benjamin Teutmeyer M.A.eben § 651 f Abs. 2 ist § 847 die wichtigste Ausnahmevorschrift in diesem Sinne. Einer grundlegenden Entscheidung des Großen Zivilsenates des BGH aus dem Jahre 1955 zufolge hat das Schmerzensgeld eine Doppelfunktion.:剧毒 发表于 2025-3-25 17:38:47
Einführung und Diskussionsgrundlegunges Schädigers enthält sie eine Risikobegrenzung., indem sie auf rasche Klärung der deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit drängt. Jedoch dient die Bestimmung auch dem Schutze des Geschädigten, weil abweichend von § 198, wo es ausschließlich auf die Entstehung des Anspruchs ankommt, auf Kenntnis von Schaden und Schädiger abgestellt wird.Charitable 发表于 2025-3-25 22:37:49
https://doi.org/10.1007/978-3-531-92453-3§ 839 regelt einen Teilbereich aus dem umfassenderen Komplex der Staatshaftung.. Für das Verständnis der Bestimmung ist die Kenntnis einiger weniger historischer Etappen unverzichtbar..LURE 发表于 2025-3-26 01:21:42
Forschung und theoretische RahmungWenn mehrere Personen in deliktisch relevanter Weise hervorgetreten sind, ergeben sich daraus Probleme auf unterschiedlichen Regelungsebenen. Klausurtechnisch ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Regelungsebenen auseinander gehalten werden. Zu beachten sind im Wesentlichen drei Problembereiche.:BUCK 发表于 2025-3-26 06:41:49
Forschung und theoretische RahmungDas . ist dadurch charakterisiert, dass die Haftung des Verantwortlichen allein davon abhängig ist, ob sich im konkreten Schadensereignis eine bestimmte, von dem Verantwortlichen beherrschte Gefahr verwirklicht hat.evasive 发表于 2025-3-26 08:58:34
,Amtshaftung (§ 839),§ 839 regelt einen Teilbereich aus dem umfassenderen Komplex der Staatshaftung.. Für das Verständnis der Bestimmung ist die Kenntnis einiger weniger historischer Etappen unverzichtbar..overreach 发表于 2025-3-26 13:43:33
,Mehrheit von Schädigern (§§ 830, 840),Wenn mehrere Personen in deliktisch relevanter Weise hervorgetreten sind, ergeben sich daraus Probleme auf unterschiedlichen Regelungsebenen. Klausurtechnisch ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Regelungsebenen auseinander gehalten werden. Zu beachten sind im Wesentlichen drei Problembereiche.:混杂人 发表于 2025-3-26 19:46:02
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