巫婆 发表于 2025-3-25 06:23:23
Erkrankungen und Verletzungen der Harnröhreeilung für Urologie der Universität Tübingen zwischen 1975 und 1985 erstellt worden sind, wurde eine Harnröhrenerkrankung als unfallabhängige Erkrankung diagnostiziert . In diesem Untersuchungsgut waren Harnröhrenerkrankungen damit die häufigste zu begutachtende Gesundheitsstörung auf urologischePlatelet 发表于 2025-3-25 11:25:56
Erkrankungen und Verletzungen des männlichen Genitale (Penis, Hoden, Nebenhoden einschließlich erektenstatistik der Abteilung für Urologie der Universität Tübingen belegen sie nach Harnröhrenerkrankungen und neurogenen Harnblasenfunktionsstörungen den 3. Platz in der Häufigkeitsskala. Freilich dominieren Gutachten wegen Erektionsstörungen (rund 75%), während Fertilitätsstörungen bzw. andere Erkranmighty 发表于 2025-3-25 15:26:23
http://reply.papertrans.cn/27/2626/262577/262577_23.pngcalamity 发表于 2025-3-25 19:10:05
http://reply.papertrans.cn/27/2626/262577/262577_24.png啪心儿跳动 发表于 2025-3-25 22:33:58
http://reply.papertrans.cn/27/2626/262577/262577_25.pngCompatriot 发表于 2025-3-26 02:34:40
http://reply.papertrans.cn/27/2626/262577/262577_26.pngcauda-equina 发表于 2025-3-26 04:46:48
http://reply.papertrans.cn/27/2626/262577/262577_27.pngdeclamation 发表于 2025-3-26 10:56:36
Chiang Kaishek‘s Last Ambassador to Moscoweserziehungsgeldgesetzes, Zivilblindengesetz) fortsetzen. Deshalb werden bereits einige dieser Behörden nicht mehr „Versorgungsämter“, sondern z. B. „Ämter für Soziales und Familie“ genannt. Insofern ist es zwar nicht verkehrt, noch von Begutachtungen im „Versorgungswesen“ zu sprechen, aber es sollt杀菌剂 发表于 2025-3-26 14:09:06
https://doi.org/10.1007/978-3-031-12466-2züglichen Ausführungen auch auf die Kausalitätsbeurteilung der Urogenitaltuberkulose bei Berufskrankheiten übertragbar. In beiden Bereichen werden Leistungen nach der Hohe der schädigungsbedingten „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) gewährt.Rankle 发表于 2025-3-26 17:19:39
Chiang Kaishek‘s Last Ambassador to MoscowDie Absicherung des Bundesbürgers im Rahmen des sozialen Netzes ist denkbar breit. Im Rahmen dieser sozialen Sicherung werden Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Sie soli darüber hinaus nach § 537, 538 und 539 RVO mit den geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten .