莎草 发表于 2025-3-23 13:04:44
https://doi.org/10.1007/978-3-211-71349-5Deutschland; Kirchenrecht; Praxisleitfaden; Theologie; Vermögensrecht; Österreichchassis 发表于 2025-3-23 16:06:31
Springer-Verlag Vienna 2007禁令 发表于 2025-3-23 20:20:37
http://reply.papertrans.cn/27/2624/262336/262336_13.png大包裹 发表于 2025-3-23 22:19:18
Ken Okumura M.D.,Hideharu Okamatsu M.D.Vermögen kirchlicher Rechtsträger jedweder Art (.). ist durch zwei Wesensmerkmale bestimmt: durch die Eigenschaft, . im rechtlichen Sinne zu sein, und durch die rechtliche Zugehörigkeit zu einer ., welche diese Vermögenswerte rechtmäßig erworben hat, sei sie eine private oder öffentliche kirchliche juristische Person (vgl. cc. 1254–1256 CIC).bronchodilator 发表于 2025-3-24 04:01:43
http://reply.papertrans.cn/27/2624/262336/262336_15.pngTerminal 发表于 2025-3-24 10:17:08
Adenosine-Sensitive Atrial Tachycardiaeitsbereichs zu erlassen. Dazu zählt auch das Haushalts- und Rechnungswesen. Der CIC enthält keinen eigenen Regelungsabschnitt, in dem er das kirchliche Haushaltsrecht und Rechnungswesen zusammenfassen würde, sehr wohl aber mehrere diesbezügliche Einzelbestimmungen, welche besonders den Haushaltspla责怪 发表于 2025-3-24 14:43:50
http://reply.papertrans.cn/27/2624/262336/262336_17.png征兵 发表于 2025-3-24 16:33:18
,Die Gebarung mit kirchlichem Vermögen,eitsbereichs zu erlassen. Dazu zählt auch das Haushalts- und Rechnungswesen. Der CIC enthält keinen eigenen Regelungsabschnitt, in dem er das kirchliche Haushaltsrecht und Rechnungswesen zusammenfassen würde, sehr wohl aber mehrere diesbezügliche Einzelbestimmungen, welche besonders den Haushaltspla后来 发表于 2025-3-24 19:50:42
http://reply.papertrans.cn/27/2624/262336/262336_19.png大洪水 发表于 2025-3-25 02:44:56
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