Delectable 发表于 2025-3-26 23:23:14
http://reply.papertrans.cn/27/2622/262120/262120_31.png钢笔尖 发表于 2025-3-27 03:35:43
M. A. Gonzalez-Palacios,J. Angelesdert wurden. Erst allmählich wurden Entwicklungsmöglichkeiten wettbewerblicher Strukturen ausgebaut. Bei der Einführung des neuen Jugendhilferechts wurden also die alten Orgainsationsstrukturen der Jugendhilfe zunächst übernommen.CRATE 发表于 2025-3-27 08:01:14
http://reply.papertrans.cn/27/2622/262120/262120_33.pngmodest 发表于 2025-3-27 12:51:18
Chelhwon Kim,Patrick Chiu,Surendar Chandrande Förderung ein Hauptgrund für die Inanspruchnahme. Individuelle Probleme kommen dagegen selten vor. Mit dem steigenden Lebensalter der Leistungsempfänger steigt bis zum 18. Lebensjahr die Inanspruchnahme aufgrund individueller Probleme. Die Inanspruchnahme wegen unzureichender Förderung nimmt dagonlooker 发表于 2025-3-27 14:29:26
http://reply.papertrans.cn/27/2622/262120/262120_35.pngArthr- 发表于 2025-3-27 18:30:35
http://reply.papertrans.cn/27/2622/262120/262120_36.pngCANDY 发表于 2025-3-28 00:03:43
http://reply.papertrans.cn/27/2622/262120/262120_37.pngInclement 发表于 2025-3-28 05:03:44
http://reply.papertrans.cn/27/2622/262120/262120_38.png审问 发表于 2025-3-28 08:22:50
http://reply.papertrans.cn/27/2622/262120/262120_39.pngEulogy 发表于 2025-3-28 11:59:11
Mitwirkung im Auswahlprozess,festgestellt werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung durch die Personensorgeberechtigten nicht gewährleistet werden kann und die entsprechende Maßnahme für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist (vgl. § 27 Abs. 1 SGB VIII).