engrossed 发表于 2025-3-25 05:35:14
A Family Business: Gerald of Wales’ rdert der Schutz der Geschädigten eines Kernunfalls zusätzliche Maßnahmen. Wenn nämlich der durch einen Kernunfall verursachte Schaden die Deckungsvorsorge des Inhabers einer Kernanlage übersteigt, könnten die Opfer bestenfalls nach den Grundsätzen des Konkursverfahrens entschädigt werden. Dies ist jedoch aus mehreren Gründen nicht gerechtfertigt.Uncultured 发表于 2025-3-25 08:54:17
Introduction: Authorship and its Contextsdaß besonders der Transport radioaktiver Stoffe geradezu nach einer internationalen Regelung schreit, schließlich die Tatsache, daß keines der europäischen Rechtssysteme den Besonderheiten eines Kernunfalls Rechnung trägt, führten dazu, daß sich mehr und mehr internationale Instanzen mit diesem Problem befaßten.dandruff 发表于 2025-3-25 14:55:55
https://doi.org/10.1057/9780230375482 den Inhaber der Kernanlage, sondern folgerichtig auch zur Beschneidung der Rückgriffsrechte des Inhabers der Kernanlage oder des Versicherers oder Bürgen, an den das Rückgriffsrecht abgetreten worden ist.Hdl348 发表于 2025-3-25 18:19:25
http://reply.papertrans.cn/27/2606/260541/260541_24.pngIndict 发表于 2025-3-25 23:50:03
Springer-Verlag Vienna 1961节省 发表于 2025-3-26 01:34:41
http://reply.papertrans.cn/27/2606/260541/260541_26.png令人不快 发表于 2025-3-26 06:35:01
http://reply.papertrans.cn/27/2606/260541/260541_27.png蜡烛 发表于 2025-3-26 08:48:02
Die Haftung des Inhabers einer Kernanlageolgen eines Unfalls aber außerordentlich hoch. Das Risiko kann nur beschränkt abgedeckt werden, die Haftung des Unternehmers ist jedoch — bei Fehlen einer besonderen gesetzlichen Regelung — im Verschuldensfall unbeschränkt und kann deshalb ohneweiters die wirtschaftlichen Kräfte eines Unternehmens übersteigen.Presbycusis 发表于 2025-3-26 13:09:49
http://reply.papertrans.cn/27/2606/260541/260541_29.pngVulnerable 发表于 2025-3-26 17:04:11
Die Notwendigkeit einer Staatsinterventionrdert der Schutz der Geschädigten eines Kernunfalls zusätzliche Maßnahmen. Wenn nämlich der durch einen Kernunfall verursachte Schaden die Deckungsvorsorge des Inhabers einer Kernanlage übersteigt, könnten die Opfer bestenfalls nach den Grundsätzen des Konkursverfahrens entschädigt werden. Dies ist jedoch aus mehreren Gründen nicht gerechtfertigt.