Hallowed 发表于 2025-3-28 17:45:58
Der Speditionsvertragsbesondere soweit es sich um Empfangnahme, Aufbewahrung und Versicherung des Gutes handelt. Ergänzt werden diese Spezialvorschriften des HGB durch die allgemeinen Vorschriften des Auftragsrechts im BGB. — Diese gesetzlichen Vorschriften sind überwiegend nachgiebiger Art, d. h. der Parteivereinbarung ist größter Spielraum gelassen.