MEEK 发表于 2025-3-26 22:49:35

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Archipelago 发表于 2025-3-27 03:14:06

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progestin 发表于 2025-3-27 07:09:53

https://doi.org/10.1007/978-3-658-01864-1deren. grundsätzlich unerwünscht (§ 1035), selbst wenn sie für den Geschäftsherrn von Vorteil sein sollte. Vielmehr soll sich der Geschäftsführer um die Zustimmung des Geschäftsherrn bemühen (§ 1037). Nur die Hilfeleistung im Notfall (§ 1036) ist erlaubt und wird gefördert, da sie die Privatautonomi

MUMP 发表于 2025-3-27 10:44:57

Alfred Kuß,Raimund Wildner,Henning Kreisuldnervermögen, soweit es dem Zugriff der Gläubiger durch Exekution und Konkurs unterworfen ist — schmälern. Neben §§ 950, 951 Abs 1, 1409 ABGB treffen die AnfO 1914 und die §§ 27 ff KO Regelungen zum Schutz der Gläubiger, die unter bestimmten Voraussetzungen (Rz 17/4 ff) die sie benachteiligenden R

不吉祥的女人 发表于 2025-3-27 15:06:18

Tausch- und Kaufvertraggelungen des Tausches verwiesen wird (§§ 1061, 1064, 1066), i doch der Kauf ein Sonderfall des (älteren) Tausches. Im heutigen Wirtschaftsleben ist freilich der Kaufvertrag der bedeutendste ., weshalb er in der folgenden Darstellung im Vordergrund steht. Kauf und Tausch sind zweiseitig verbindliche

衰弱的心 发表于 2025-3-27 19:07:36

Schenkungsvertraginen Willen etwas zukommen soll. Die Schenkung beruht auf der . des Schenkenden (Schenkungsabsicht), der freiwillig und ohne Gegenleistung dem Beschenkten einen Vermögenswert zuwenden will. Unentgeltliche Leistungen aus sittlicher Pflicht werden von der Rsp nicht als Schenkungen angesehen., doch wid

合唱队 发表于 2025-3-27 23:48:32

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同音 发表于 2025-3-28 05:23:05

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泛滥 发表于 2025-3-28 06:48:19

Auftragf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet.. . ist Geschäftsbesorgung, dh die Durchführung von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen für den Auftraggeber durch den Beauftragten (zB Vertragsverhandlungen durch Rechtsanwalt.; Immobilienverwaltung.; Geldüberweisung.). Die Pflicht zur Vornahme bloß tats

酷热 发表于 2025-3-28 13:22:42

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查看完整版本: Titlebook: Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil; Peter Apathy,Andreas Riedler Textbook 2008Latest edition Springer-Verlag Vienna 2008