excursion 发表于 2025-3-25 05:33:57
https://doi.org/10.1007/978-3-662-06186-2Allgemeiner Teil des BGB; BGB; BGB-AT; Besonderes Schuldrecht; Bürgerliches Recht; Erbrecht; Sachenrecht; S正面 发表于 2025-3-25 07:46:03
http://reply.papertrans.cn/20/1929/192857/192857_22.pngMedley 发表于 2025-3-25 12:25:45
Bürgerliches Recht978-3-662-06186-2Series ISSN 1431-7559轻率看法 发表于 2025-3-25 16:02:38
Birkhäuser Advanced Texts‘ Basler Lehrbücher§ 241). Die sich aus dem Schuldverhältnis ergebende Forderung wird Anspruch genannt (vgl. § 194). Schuldverhältnisse können persönliche Leistungen zum Gegenstand haben oder zu änderungen dinglicher Rechte verpflichten.滔滔不绝地说 发表于 2025-3-25 23:09:20
https://doi.org/10.1007/978-3-7643-8147-9 Ehe und die elterliche Sorge. Aber auch Pflegschaft und neuerdings Betreuung (anstelle der früheren Vormundschaft) werden darin behandelt. Die folgenden Seiten bieten einen knappen Einblick in das Familienrecht.harpsichord 发表于 2025-3-26 02:35:54
Allgemeines Schuldrecht,§ 241). Die sich aus dem Schuldverhältnis ergebende Forderung wird Anspruch genannt (vgl. § 194). Schuldverhältnisse können persönliche Leistungen zum Gegenstand haben oder zu änderungen dinglicher Rechte verpflichten.VICT 发表于 2025-3-26 06:08:29
http://reply.papertrans.cn/20/1929/192857/192857_27.pngIntervention 发表于 2025-3-26 11:51:44
Allgemeiner Teil,gkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, klagen und verklagt werden zu können. Volle Rechtsfähigkeit wird natürlichen Personen (Menschen), aber auch juristischen Personen (z.B. Vereine, Stiftungen, GmbH, AG) zugeschrieben. Gleiches gilt für Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. GemeinFLAIL 发表于 2025-3-26 12:38:51
Allgemeines Schuldrecht,§ 241). Die sich aus dem Schuldverhältnis ergebende Forderung wird Anspruch genannt (vgl. § 194). Schuldverhältnisse können persönliche Leistungen zum Gegenstand haben oder zu änderungen dinglicher Rechte verpflichten.平项山 发表于 2025-3-26 20:29:18
Besonderes Schuldrecht, ab. Nicht verwunderlich, dass sogar viele Nichtjuristen mit »§ 433« etwas anzufangen wissen — prompt antworten sie: »Kaufvertrag«. Und schon haben sie sich auf das juristische Glatteis begeben, denn die wenigsten wissen, was in den drei Sätzchen des § 433 wirklich geschrieben steht. Darüber hinaus