Influx 发表于 2025-3-23 12:12:50

https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9599-1darf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten Urkunde an den Gehilfen. Ein Wettbewerbsverbot dieser Art ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen (Karenzgeld). Das Wettbewerbsverbot darf nicht länger als 2 Jahre dauern.

Palpable 发表于 2025-3-23 13:56:32

http://reply.papertrans.cn/20/1909/190802/190802_12.png

Muscularis 发表于 2025-3-23 18:15:20

http://reply.papertrans.cn/20/1909/190802/190802_13.png

伦理学 发表于 2025-3-24 02:01:32

http://reply.papertrans.cn/20/1909/190802/190802_14.png

Buttress 发表于 2025-3-24 05:03:24

Gründung einer GmbHten. Bei einer GmbH, deren Gesellschafter Meier und Müller heißen, kann die Firma lauten: Meier & Müller GmbH, oder Meier & Co. GmbH, oder Müller & Co. GmbH. In jedem Fall aber muß die Firma den Zusatz „mbH“ enthalten, also auch dann, wenn sie in einem bisher durch einen Einzelkaufmann geführten Geschäft fortgesetzt wird.

抵押贷款 发表于 2025-3-24 09:53:19

Managing Conflict in the Family Businessdung ist nach der allgemeinen Vorschrift für Grundstücksgeschäfte allerdings dann unumgänglich, wenn ein Grundstück mit übertragen wird (auch bei Gründung von Sachgesellschaften wie GmbH, AG usw. zu beachten). Im übrigen ist aber die Zuziehung eines Notars selbst dann entbehrlich, wenn das Geschäft das gesamte Vermögen des Verkäufers darstellt.

Accomplish 发表于 2025-3-24 11:46:21

Nichan Singhaputargun,Mikio Oishipitalgesellschaften nicht das Privatvermögen der Gesellschafter, sondern nur das Gesellschaftsvermögen. Das Risiko der Teilnehmer ist hier begrenzt. Zur Gründung ist in diesen Fällen die Zuziehung eines Notars, der die Beteiligten zugleich beraten wird, zwingend vorgeschrieben.

LATER 发表于 2025-3-24 16:18:35

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畸形 发表于 2025-3-24 19:30:34

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LINES 发表于 2025-3-25 01:15:56

Geschäftsübernahmevertragdung ist nach der allgemeinen Vorschrift für Grundstücksgeschäfte allerdings dann unumgänglich, wenn ein Grundstück mit übertragen wird (auch bei Gründung von Sachgesellschaften wie GmbH, AG usw. zu beachten). Im übrigen ist aber die Zuziehung eines Notars selbst dann entbehrlich, wenn das Geschäft das gesamte Vermögen des Verkäufers darstellt.
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