Pulmonary-Veins 发表于 2025-3-23 10:26:23
Jochen TaupitzGründliche Informationen zu dem Entwurf des Forschungsprotokolls des Europarates.Kritische Würdigung der im Entwurf vorgesehenen zum Teil sehr weitreichenden Bestimmungen.Erste Veröffentlichung zu dem蕨类 发表于 2025-3-23 16:10:07
Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesunhttp://image.papertrans.cn/b/image/188140.jpgprediabetes 发表于 2025-3-23 19:02:01
http://reply.papertrans.cn/19/1882/188140/188140_13.pngNonthreatening 发表于 2025-3-23 23:44:17
http://reply.papertrans.cn/19/1882/188140/188140_14.png无能性 发表于 2025-3-24 03:03:34
978-3-540-43285-2Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2002PRE 发表于 2025-3-24 08:08:54
1617-1497 erungen des Entwurfs gegeben werden. Nicht zuletzt steht im Hintergrund die Frage, ob Deutschland dem Forschungsprotokoll später beitreten sollte. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß der Entwurf in mehrfacher Hinsicht modifizierungsbedürftig ist.978-3-540-43285-2978-3-642-56141-2Series ISSN 1617-1497 Series E-ISSN 2197-859Xfatty-streak 发表于 2025-3-24 11:21:25
https://doi.org/10.1007/1-4020-4096-2sig abtun. Denn das Forschungsprotokoll stellt — wie das MRB, dem es angehört — einen . dar, der die Mitgliedstaaten. verpflichtet, die in ihm enthaltenen Regeln in . zu überführen (dazu noch unten B. I. 2. b] aa] und B. I. 3). Demgegenüber enthalten die Deklarationen des Weltärztebundes lediglich SHarness 发表于 2025-3-24 15:53:13
Biomedizinische Forschung zwischen Freiheit und VerantwortungDer Entwurf eines Zudainty 发表于 2025-3-24 19:10:58
Rechtliche Stellungnahme,sig abtun. Denn das Forschungsprotokoll stellt — wie das MRB, dem es angehört — einen . dar, der die Mitgliedstaaten. verpflichtet, die in ihm enthaltenen Regeln in . zu überführen (dazu noch unten B. I. 2. b] aa] und B. I. 3). Demgegenüber enthalten die Deklarationen des Weltärztebundes lediglich SIntuitive 发表于 2025-3-25 02:07:40
Sachverhalt und Fragestellung,tliche Regeln verfehlen ihre Regelungsintention insbesondere in den Fällen, in denen die Forschung ohne weiteres in ausländische Staaten mit einem geringeren Schutzniveau verlagert werden kann. Dies ist aus dem Blickwinkel eines angemessenen Probanden-und Patientenschutzes ein unbefriedigendes Ergeb