ciliary-body
发表于 2025-3-25 05:48:05
https://doi.org/10.1007/978-981-13-8215-4ehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 33 Abs. 1 BewG). Er umfaßt den Wirtschaftsteil und den Wohnteil.
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发表于 2025-3-25 09:46:12
http://reply.papertrans.cn/19/1851/185081/185081_22.png
HUMP
发表于 2025-3-25 14:10:06
Internal Trade in England, 1500-1700gen Vermögen die Einheitsbewertung nicht angeordnet. Die Wirtschaftsgüter des sonstigen Vermögens unterliegen in der Regel nur der Vermögensteuer, deshalb wird auch die Bewertung der Wirtschaftsgüter des sonstigen Vermögens erst im Veranlagungsverfahren der VSt durchgeführt. Gehört ein Mineralgewinn
镇痛剂
发表于 2025-3-25 19:11:17
https://doi.org/10.1007/978-1-349-02615-9n; von dem so errechneten Rohvermögen werden dann die Schulden und sonstigen zulässigen Abzüge i. S. des § 118 BewG abgesetzt. Dabei werden die Wirtschaftsgüter, für die ein Einheitswert festgestellt worden ist, mit dem Einheitswert angesetzt.
Analogy
发表于 2025-3-25 20:19:34
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Impugn
发表于 2025-3-26 02:02:00
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蹒跚
发表于 2025-3-26 07:20:52
Bedingung und Befristung, ein bestimmtes Ereignis eintritt, von dem ungewiß ist, ob es eintritt. Soll die Rechtswirkung erst mit dem Eintritt des Ereignisses beginnen, so liegt eine . vor. Eine . liegt dagegen vor, wenn die Rechts Wirkung sofort beginnt, aber mit dem Eintritt des Ereignisses beendet sein soll. Eine Bedingun
Urea508
发表于 2025-3-26 11:24:58
Die Feststellungsarten,hlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Da sich die Wertverhältnisse ständig ändern, müssen auch die Einheitswerte den geänderten Verhältnissen angepaßt werden. Dies geschieht durch eine allgemeine Feststellung sämtlicher Einheitswerte, die § 21 BewG als Hauptfeststellung bezeichnet.
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发表于 2025-3-26 14:37:23
,Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen,ehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 33 Abs. 1 BewG). Er umfaßt den Wirtschaftsteil und den Wohnteil.
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发表于 2025-3-26 17:59:53
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