去掉 发表于 2025-3-27 00:55:54

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Leaven 发表于 2025-3-27 03:14:02

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lipoatrophy 发表于 2025-3-27 07:27:23

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通知 发表于 2025-3-27 10:50:55

Horia-Nicolai Teodorescu,Dragos Arotariteisatz des Täters genügt es, wenn er die Tat mit Wissen und Wollen bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale durchführt, wobei die Kenntnis der Rechtswidrigkeit keine Frage des subjektiven Tatbestandes, sondern der Schuld ist.. Nach h.M. in der Literatur ist das Delikt mit . wie auch mit . begehbar..

放肆的你 发表于 2025-3-27 15:41:38

Intelligent Systems and Machine Learningneue Norm nicht zu beseitigen. Problematisch ist vor allem, daß mit Art. 22 Nr. 7 CP ein ganz ähnlicher Inhalt als strafverschärfender Umstand gewertet wird.. Allerdings besteht Einigkeit darin, daß Art. 438 CP die Anwendung des Art. 22 Nr. 7 CP ausschließt..

懒洋洋 发表于 2025-3-27 20:58:13

https://doi.org/10.1007/978-3-031-35078-8daß der spanische Gesetzgeber auch nach seiner Reform des CP von 1983, welche die Einführung eines Grundtatbestandes des Betrugs und eine grundsätzliche Abwendung von der Einzelfallregelung mit sich brachte, Teile des kasuistischen Systems des alten Strafgesetzbuches beibehalten hat..

GRIEF 发表于 2025-3-27 23:44:33

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artifice 发表于 2025-3-28 03:17:19

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Euphonious 发表于 2025-3-28 06:51:29

Subjektiver Tatbestandsatz des Täters genügt es, wenn er die Tat mit Wissen und Wollen bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale durchführt, wobei die Kenntnis der Rechtswidrigkeit keine Frage des subjektiven Tatbestandes, sondern der Schuld ist.. Nach h.M. in der Literatur ist das Delikt mit . wie auch mit . begehbar..

显而易见 发表于 2025-3-28 11:02:26

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查看完整版本: Titlebook: Betrug und betrugsähnliche Delikte im spanischen und deutschen Strafrecht; Martin Ludwig Book 2002 Centaurus Verlag & Media UG 2002