obeisance 发表于 2025-3-25 07:05:07
Rechtfertigungsadäquanz der Quellensteuern auf Dividendentaltung. Sie sind gerechtfertigt, soweit zwischen der Belastung mit Körperschaftsteuer und der Gesamtbelastung aus Körperschaft- und Einkommensteuer eine Lücke besteht. Ihre Höhe determinieren somit zum einen die Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer., zum anderen und vor allem aber deren Zusammenwirken.行乞 发表于 2025-3-25 10:15:52
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184280/184280_22.png可能性 发表于 2025-3-25 12:28:04
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184280/184280_23.pngglomeruli 发表于 2025-3-25 16:57:38
http://image.papertrans.cn/b/image/184280.jpgimpaction 发表于 2025-3-25 19:57:49
ht jedes DBA die gleiche Einkunftsart gleich. Sogar innerhalb eines Abkommens erscheinen die Regeln häufig widersprüchlich: Manche Abkommen sehen zwar Quellensteuern auf Zinsen vor, nicht aber auf Lizenzgebühren. Quellensteuern auf Dividenden sind, obwohl vordergründig ganz ähnlicher Natur, nochmals翻动 发表于 2025-3-26 01:27:01
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184280/184280_26.pngIndurate 发表于 2025-3-26 05:01:45
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184280/184280_27.pngMettle 发表于 2025-3-26 08:50:53
Perspektive des Leistungsfähigkeitsprinzipsche Maßgröße darstellt.. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, nicht das Maß der Inanspruchnahme öffentlicher Güter ist der Maßstab der Lastenverteilung.. So ist das Leistungsfähigkeitsprinzip, nicht das Äquivalenzprinzip, fest im Grundgesetz verwurzelt..jovial 发表于 2025-3-26 13:47:27
Einkünfte deutscher Unternehmen aus den Vereinigten Staatenausländische Tochterkapitalgesellschaft die Gewinne erzielt, solange sie sie einbehält: Bis zur Ausschüttung schirmt das Trennungsprinzip die Unternehmen voneinander ab. Einbehaltene Gewinne bleiben bei der Mutter steuerlich unbeachtlich; einer ausdrücklichen Freistellung bedarf es nicht.单色 发表于 2025-3-26 20:30:27
Verzahnung des Leistungsfähigkeitsprinzips mit Elementen eines abstrakten Gegenleistungsverhältnisselicher Güter besteht Inäquivalenz.80 Dies allerdings steht nicht dem Versuch entgegen, die Messgröße der Leistungsfähigkeit — das Einkommen — vor dem Hintergrund der ursprünglich durchaus auf einem abstrakten Gegenleistungsverhältnis beruhenden Steuerrechtfertigung zu interpretieren.