flammable 发表于 2025-3-23 09:52:51
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184256/184256_11.png无力更进 发表于 2025-3-23 17:29:24
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184256/184256_12.pngTIGER 发表于 2025-3-23 18:07:33
Insect adaptations to herbivory,Der Grunderwerbsteuer unterliegen ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet, z. B. durch Übereignung an eine GmbH. Unter Grundstücken i. S. d. Grunderwerbsteuer sind Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts zu verstehen.DENT 发表于 2025-3-23 23:09:12
,Überblick,Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und unterliegt daher der . Neben dieser Steuer sind für GmbHs als Steuerarten insbesondere die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer und die Schenkungsteuer relevant.沐浴 发表于 2025-3-24 02:53:07
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184256/184256_15.png伪造 发表于 2025-3-24 07:55:38
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184256/184256_16.pngfrugal 发表于 2025-3-24 12:55:05
Gewinn- und Verlustrechnung,Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Gleichzeitig ist sie nach § 242 Abs. 3 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.Mundane 发表于 2025-3-24 17:13:11
Besteuerung der GmbH,Aus steuerlicher Sicht steht bei der Besteuerung der GmbH die Körperschaftsteuer im Mittelpunkt. Aus der Sicht der Praxis wird auf die wichtigsten Besonderheiten eingegangen, die häufig zu Streitpunkten mit den Finanzbehörden führen können.纺织品 发表于 2025-3-24 22:13:49
Besteuerung auf Gesellschafterebene,Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören die Gewinnanteile (Dividenden) aus gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen an GmbHs zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu diesen Einkünften rechnen auch die Einnahmen aus verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und sonstige Zuwendungen der GmbHs (z. B. Liquidationsraten).准则 发表于 2025-3-25 00:34:55
Schenkungsteuer,Im Alltagsbetrieb einer GmbH wird häufig übersehen, dass Leistungen durch die Gesellschaft der Schenkungsteuer unterliegen können. Schließlich gilt als . nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.