万花筒 发表于 2025-3-23 12:39:38

Leslie Neal-Boylan,Steven Rotkoffch aus . und wurde erst später mit den Rechten aus auftragsloser Geschäftsführung zur Kategorie der Quasikontrakte zusammengefasst. Die Verbindung mit dem Vertragsrecht bestand nicht nur rein äußerlich darin, dass für die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung dieselbe . genannte Klage zus

刚开始 发表于 2025-3-23 16:35:04

http://reply.papertrans.cn/19/1842/184166/184166_12.png

COST 发表于 2025-3-23 18:52:08

Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2011

ARIA 发表于 2025-3-23 22:29:46

ollzieht. Daneben gibt es außer unentgeltlichen Varianten dieser Austauschverträge Geschäftsführungsverhältnisse, die in Form von Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaft und Gemeinschaft vorkommen. Jenseits dieser Gruppen liegen die Bereicherungs- und Deliktshaftung.978-3-642-20649-8

矿石 发表于 2025-3-24 05:08:13

Einleitung: Ein System des besonderen Schuldrechts?,ererseits bleibt es hinter ihm zurück: Weiter reicht es insofern, als einzelne Schuldverträge sowie die wichtigsten Tatbestände der Gefährdungshaftung in anderen Gesetzen geregelt sind, insbesondere in arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und im HGB, das

离开可分裂 发表于 2025-3-24 07:26:56

1. Kapitel: Austausch durch einmalige Leistung,rn ist hierzu im Laufe einer Entwicklung geworden, die zumindest in Deutschland erst in jüngster Zeit ihren vorläufigen Abschluss gefunden hat: Der römische Kaufvertrag, die ., gehörte zwar zu den Konsensualverträgen, bei denen schon die bloße Einigung der Parteien deren Verpflichtung zeitigte.

dandruff 发表于 2025-3-24 13:54:45

,2. Kapitel: Austausch durch Überlassung von Arbeitskraft und Gegenständen,rbeitnehmer und Arbeitgeber dient, scheint durch den bloßen Vergleich mit dem Recht anderer Schuldverträge widerlegt: Zwar ist auch diesen das im AGG umgesetzte Gebot der Gleichbehandlung bei Abschluss und Durchführung eines Vertrags nicht fremd. Die Auflösung des Vertragsverhältnisses steht jedoch

狗舍 发表于 2025-3-24 17:49:07

,3. Kapitel: Unentgeltliche Verträge und Geschäftsführungsverhältnisse, des Beschenkten, auf die Einhaltung der unverdienten Zusage vertrauen zu dürfen, überwiegt das Interesse des Schenkers, sein Vermögen nicht unnötig zu schmälern, unbedingt erst in dem Moment, in dem die Zuwendung erfolgt ist. Denn ab jetzt gehört der geschenkte Gegenstand zum Vermögen des Beschenkt

并置 发表于 2025-3-24 19:19:10

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TAIN 发表于 2025-3-25 00:51:50

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