防锈 发表于 2025-3-30 09:21:51

Zweiter Abschnitt – Allgemeine Anforderungen an die Bauausführungllenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) ergeben. Baustellenbüros, die dauerhaft besetzt sind, müssen grundsätzlich die Brandschutzanforderungen der BauO Bln einhalten. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 13a

OVER 发表于 2025-3-30 13:14:04

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贪婪地吃 发表于 2025-3-30 18:31:49

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实施生效 发表于 2025-3-30 22:32:53

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Prologue 发表于 2025-3-31 02:01:04

ERSTER TEIL – Allgemeine Vorschriftene des Gesetzes maßgeblich. . legt den Anwendungsbereich der BauO Bln fest und bestimmt damit, für welche Gegenstände sie gelten soll. Sein Abs. 1 nennt die vom Gesetz erfassten Gegenstände; ihm ist zu entnehmen, ob es sich bei einem technischen Geschehen um einen der BauO Bln unterliegenden Vorgang

FLIP 发表于 2025-3-31 06:12:15

ZWEITER TEIL – Das Grundstück und seine Bebauung werden darf, wenn den mit der Nutzung einhergehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit jederzeit angemessen begegnet werden kann (OVG Bln, U. v. 30.07.2003 – 2 B 11/00 –, LKV 2004, 86). Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die . von Gebäuden durch eine angemessene Verbindung der Grundstücke m

充气女 发表于 2025-3-31 12:13:03

DRITTER TEIL – Bauliche Anlagen Erster Abschnitt – Gestaltungdelt es sich um eine klassische Materie des Bauordnungsrechts, die sich bereits seit dem frühen 20. Jh. im Rahmen des „Baupolizeirechts im bisher gebräuchlichen Sinne“ (BVerfG, Gutachten v. 16.06.1954 – 1 PBvV 2/52 –, juris Rn. 103 ff. = BVerfGE 3, 407) entwickelt und dort die Gefahrenabwehr (als Ha
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查看完整版本: Titlebook: Bauordnung für Berlin; Mit Kommentierung de Thomas Meyer,Justus Achelis,Markus Rau Book 2021Latest edition Springer Fachmedien Wiesbaden Gm