nerve-sparing 发表于 2025-3-28 17:37:40
http://reply.papertrans.cn/19/1815/181412/181412_41.png出价 发表于 2025-3-28 20:12:03
Sonstige SteuerordnungswidrigkeitenSteuerordnungswidrigkeiten sind gemäß § 377 Abs. 2 AO Zuwiderhandlungen, die „nach diesem Gesetz . mit Geldbuße geahndet werden können“ (Herv. d. Verf.). Daraus ist zu ersehen, dass Steuerordnungswidrigkeiten auch außerhalb der Abgabenordnung angesiedelt sind. Hierzu zählen, ohne dass hier ein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird:遣返回国 发表于 2025-3-29 00:11:34
http://reply.papertrans.cn/19/1815/181412/181412_43.pngextemporaneous 发表于 2025-3-29 06:37:54
http://reply.papertrans.cn/19/1815/181412/181412_44.png使饥饿 发表于 2025-3-29 10:08:31
Besteuerungs- und Strafverfahrenegeln. Das bedeutet, dass insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB als auch die allgemeinen strafrechtlichen Lehren etwa bzgl. Kausalität und objektiver Zurechnung gelten. Im Verfahren finden die Vorschriften der StPO bzw. des OWiG Anwendung, nicht dagegen die auf das BesteuerungMaximizer 发表于 2025-3-29 13:45:52
http://reply.papertrans.cn/19/1815/181412/181412_46.pngChipmunk 发表于 2025-3-29 17:27:14
http://reply.papertrans.cn/19/1815/181412/181412_47.pngN防腐剂 发表于 2025-3-29 21:27:02
Besonderheiten im Steuerstrafrechtn der Tatbeteiligte sich selbst anzeigt und die durch die Steuerhinterziehung zu seinen Gunsten verkürzten Beträge einschließlich Zinsen nachzahlt. Die in der Praxis lange Zeit bedeutsame Regelung hat jedoch aufgrund der Verschärfungen durch den Gesetzgeber erheblich an Bedeutung verloren.PON 发表于 2025-3-30 00:07:18
Allgemeines zum Recht der Ordnungswidrigkeitend auch die an die Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands geknüpfte Rechtsfolge, die Verhängung einer ., vom Betroffenen regelmäßig als „Bestrafung“ empfunden werden. Auch die gesetzliche Definition der Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 1 OWiG („eine rechtswidrige und vorwerfbare HandlunInsul岛 发表于 2025-3-30 06:12:42
Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung, § 378 AOkreis wird dabei auf den Steuerpflichtigen sowie denjenigen, der die Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, beschränkt. Der zentrale Unterschied gegenüber dem Straftatbestand des § 370 AO liegt freilich im subjektiven Bereich, dem Genügenlassen nur . Tatbegehung. Während § 370 AO durchgä