Urgency 发表于 2025-3-23 10:29:27
https://doi.org/10.1007/978-3-531-90524-2Im nachfolgenden Abschnitt geht es darum, das bestehende außervertragliche Haftungsrecht auf autonome Systeme anzuwenden. Entscheidend wird sein, ob und unter welchen Umständen vorwerfbares Handeln im Zusammenhang mit autonomen Systemen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führt.方便 发表于 2025-3-23 17:46:54
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_12.png有角 发表于 2025-3-23 20:13:19
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_13.pngcajole 发表于 2025-3-24 01:49:24
Der Tod: Ende oder Anfang der Philosophie?§ 1 BGB regelt den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen und setzt damit seine Rechtsfähigkeit bereits voraus. Nach wohl überwiegender Ansicht sei die Rechtsfähigkeit ein Teil der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG und müsse daher nicht verliehen werden.Cuisine 发表于 2025-3-24 03:12:54
Technischer Rahmen von autonomen SystemenIm nachfolgenden Kapitel werden die technische Voraussetzungen, Grenzen und Möglichkeiten autonomer Systeme beschrieben. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des maschinellen Lernens. Am Ende des Kapitels wird ein Vergleich zur menschlichen Leistungsfähigkeit und ein Fazit zur Vorhersehbarkeit des maschinellen Verhaltens gezogen.Vital-Signs 发表于 2025-3-24 09:44:01
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_16.png变量 发表于 2025-3-24 14:20:51
Die Haftung im Einzelnen beim Einsatz und der Herstellung von autonomen SystemenIm nachfolgenden Abschnitt geht es darum, das bestehende außervertragliche Haftungsrecht auf autonome Systeme anzuwenden. Entscheidend wird sein, ob und unter welchen Umständen vorwerfbares Handeln im Zusammenhang mit autonomen Systemen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führt.珍奇 发表于 2025-3-24 15:12:32
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_18.png贪婪性 发表于 2025-3-24 19:16:45
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_19.pngBombast 发表于 2025-3-25 00:18:40
Lösungsansätze mit neuen Gesetzesregelungen§ 1 BGB regelt den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen und setzt damit seine Rechtsfähigkeit bereits voraus. Nach wohl überwiegender Ansicht sei die Rechtsfähigkeit ein Teil der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG und müsse daher nicht verliehen werden.