Urgency
发表于 2025-3-23 10:29:27
https://doi.org/10.1007/978-3-531-90524-2Im nachfolgenden Abschnitt geht es darum, das bestehende außervertragliche Haftungsrecht auf autonome Systeme anzuwenden. Entscheidend wird sein, ob und unter welchen Umständen vorwerfbares Handeln im Zusammenhang mit autonomen Systemen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führt.
方便
发表于 2025-3-23 17:46:54
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_12.png
有角
发表于 2025-3-23 20:13:19
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_13.png
cajole
发表于 2025-3-24 01:49:24
Der Tod: Ende oder Anfang der Philosophie?§ 1 BGB regelt den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen und setzt damit seine Rechtsfähigkeit bereits voraus. Nach wohl überwiegender Ansicht sei die Rechtsfähigkeit ein Teil der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG und müsse daher nicht verliehen werden.
Cuisine
发表于 2025-3-24 03:12:54
Technischer Rahmen von autonomen SystemenIm nachfolgenden Kapitel werden die technische Voraussetzungen, Grenzen und Möglichkeiten autonomer Systeme beschrieben. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des maschinellen Lernens. Am Ende des Kapitels wird ein Vergleich zur menschlichen Leistungsfähigkeit und ein Fazit zur Vorhersehbarkeit des maschinellen Verhaltens gezogen.
Vital-Signs
发表于 2025-3-24 09:44:01
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_16.png
变量
发表于 2025-3-24 14:20:51
Die Haftung im Einzelnen beim Einsatz und der Herstellung von autonomen SystemenIm nachfolgenden Abschnitt geht es darum, das bestehende außervertragliche Haftungsrecht auf autonome Systeme anzuwenden. Entscheidend wird sein, ob und unter welchen Umständen vorwerfbares Handeln im Zusammenhang mit autonomen Systemen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führt.
珍奇
发表于 2025-3-24 15:12:32
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_18.png
贪婪性
发表于 2025-3-24 19:16:45
http://reply.papertrans.cn/17/1670/166933/166933_19.png
Bombast
发表于 2025-3-25 00:18:40
Lösungsansätze mit neuen Gesetzesregelungen§ 1 BGB regelt den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen und setzt damit seine Rechtsfähigkeit bereits voraus. Nach wohl überwiegender Ansicht sei die Rechtsfähigkeit ein Teil der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG und müsse daher nicht verliehen werden.