floaters 发表于 2025-3-23 13:34:29
Book 2020die bestmögliche medizinische Versorgung zu ermöglichen, dabei aber die finanzielle Belastung für die Krankenkassen zu regulieren. In diesem Sinne sollen sich die Preise für Arzneimittel an deren (Zusatz-)Nutzen für Patienten orientieren. Der Verhandlung des Erstattungsbetrags zwischen pharmazeutiscEngaged 发表于 2025-3-23 14:46:17
Empirical Research: Case of Slovenia, beiden Parteien nicht auf Vertragsinhalte einigen, beschließt die gemeinsame Schiedsstelle über die strittigen Inhalte. Dabei führt das BMG die Rechtsaufsicht. Die methodischen Grundlagen der Nutzenbewertung werden von der EUnetHTA europaweit koordiniert.Freeze 发表于 2025-3-23 18:42:17
Pranab Kumar Das,Basudeb Guha-Khasnobisaufen weitere Kommunikationsmaßnahmen, um die Fragen der verschiedenen Stakeholder im Zusammenhang mit dem Bewertungsverfahren zu beantworten. Endpunkt des Bewertungsverfahrens ist der Beschluss des G-BA.吵闹 发表于 2025-3-24 02:15:11
Beteiligte Institutionen beiden Parteien nicht auf Vertragsinhalte einigen, beschließt die gemeinsame Schiedsstelle über die strittigen Inhalte. Dabei führt das BMG die Rechtsaufsicht. Die methodischen Grundlagen der Nutzenbewertung werden von der EUnetHTA europaweit koordiniert.ingenue 发表于 2025-3-24 03:03:48
http://reply.papertrans.cn/17/1629/162823/162823_15.png公理 发表于 2025-3-24 08:02:56
http://reply.papertrans.cn/17/1629/162823/162823_16.png反话 发表于 2025-3-24 12:05:26
http://reply.papertrans.cn/17/1629/162823/162823_17.png去掉 发表于 2025-3-24 15:07:05
Verhandlung des Erstattungsbetragskeit. Ausgangspunkt ist dabei die Verhandlungsstrategie. Danach werden die einzureichenden Anlagen I bis III der Erstattungsbetragsverhandlung vorbereitet sowie ggf. die Anforderung für eine Datenanalyse nach § 217f SGB V. Die eigentliche Verhandlung gliedert sich schließlich in vier Verhandlungsrunden.Diverticulitis 发表于 2025-3-24 19:59:21
Konstitutive Rahmenbedingungenie konstitutiven Rahmenbedingungen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Für den rechtlichen Rahmen sind zwei Paragraphen des SGB V wichtig: § 35a und § 130b. Die Arzneimittelnutzenbewertungsverordnung konkretisiert die Vorgaben aus dem § 35a SGB V. Hinzu kommen als institutionenbezogene RegCertainty 发表于 2025-3-24 23:57:50
Beteiligte Institutionenressen..Der pharmazeutische Unternehmer führt mit dem G-BA ein Beratungsgespräch. Auf dieser Grundlage und der Zulassung durch EMA bzw. BfArM oder PEI erstellt das pharmazeutische Unternehmen ein Nutzendossier, das beim G-BA eingereicht wird. Der G-BA lässt das Nutzendossier vom IQWiG bewerten und v