舞蹈编排 发表于 2025-3-27 00:33:14
Arbeitsvertrag,Der Mitarbeiter muß in der Regel seine Arbeitsleistung persönlich erbringen. Nur in sehr seltenen Fällen, zum Beispiel bei Hausmeisterehepaaren, schließt eine Bank mit dem Ehepaar einen Vertrag ab. Mit der Einstellung erhält das Hausmeisterehepaar für sich eine Dienstwohnung.archetype 发表于 2025-3-27 02:37:27
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161033/161033_32.pngEWER 发表于 2025-3-27 07:40:12
,Führung der Personalakten,Bei den Personalakten handelt es sich um die Sammlung aller Schriftstücke mit Aufzeichnungen, die unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters zu tun haben. Zu den Personalakten gehören auch Bei-, Hilfs- und Nebenakten.反馈 发表于 2025-3-27 10:19:05
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161033/161033_34.png意见一致 发表于 2025-3-27 17:41:47
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161033/161033_35.pngPetechiae 发表于 2025-3-27 20:00:10
Erholungsurlaub,Die alte Rechtsprechung des BAG besagte, daß es ein Rechtsmißbrauch sei, wenn ein Arbeitnehmer mehr Urlaubstage verlangt, als er gearbeitet hat. Der Grund dafür war die Vertragstheorie: Leistung — Gegenleistung (Rechtsprechung des BAG 26.5.1983; 23.6.1983; 29.11.1983; 14.5.1986).enflame 发表于 2025-3-28 01:11:09
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161033/161033_37.png火车车轮 发表于 2025-3-28 02:17:28
,Betriebliche Disziplinarmaßnahmen,Bei den verschiedenen betrieblichen Disziplinarmaßnahmen ist nicht die Überschrift entscheidend, sondern der Inhalt:遭遇 发表于 2025-3-28 07:12:48
Rechte des Arbeitnehmers nach dem Betriebsverfassungsgesetz,Die Rechte des Arbeitnehmers in den §§ 81–84 BetrVG stehen im Zusammenhang mit dem Schutz des Persönlichkeitsbereiches (§ 75 Abs. 2 BetrVG). Sie ergeben sich aus den Nebenpflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.遗传 发表于 2025-3-28 12:58:14
Weitere wesentliche Rechte der Arbeitnehmervertretung,Die Erfüllung der Betriebsrats-/Personalrats-Tätigkeiten hat Vorrang vor den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, wobei sich die Freistellung auf jede Form dieser Arbeit erstreckt, innerhalb und außerhalb der Bank.