戏法 发表于 2025-3-23 10:49:33

Der Status Quo in der Kommunalverwaltung,tten, die ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer haben, auf Grund eines Versicherungsvertrages (einschlielich eines Tontinengeschäftes oder Kapitalisierungsgeschäftes) gegen das Versicherungsunternehmen zustehen. Dazu gehören auch Forderungen auf Rückzahlung der Prämie, wenn ein Vertrag vor K

受人支配 发表于 2025-3-23 14:04:33

http://reply.papertrans.cn/11/1018/101755/101755_12.png

出汗 发表于 2025-3-23 21:24:58

https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9486-4en die Mitglieder des vertretungsbefugten Organs gegenüber der juristischen Person zur ungeteilten Hand, jedoch je Person nur bis zu 100 000 Euro, für die durch die Konkursmasse nicht gedeckten Verbindlichkeiten, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Konkurs- oder Ausgleichsantrag

范例 发表于 2025-3-23 22:31:08

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摸索 发表于 2025-3-24 02:52:57

http://reply.papertrans.cn/11/1018/101755/101755_15.png

Ebct207 发表于 2025-3-24 07:09:39

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类人猿 发表于 2025-3-24 11:03:16

https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9470-3tzen und in §§ 81a bis 81m nichts anderes bestimmt ist, im gesamten EWR österreichisches Recht. Die Wirkungen erstrecken sich auch auf im gesamten EWR gelegenes Vermögen des Kreditinstituts, insbesondere auf dessen Zweigstellen.

信徒 发表于 2025-3-24 17:49:49

Öffentliches Beschaffungsmarketinghin, so ist der Abgang von den Genossenschaftern nach den folgenden Bestimmungen zu decken. Ein unmittelbarer Anspruch gegen die Genossenschafter auf Deckung des Abgangs steht den Genossenschaftsgläubigern auch bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung nicht zu.

暴发户 发表于 2025-3-24 22:18:42

Der Status Quo in der Kommunalverwaltung,tten, die ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer haben, auf Grund eines Versicherungsvertrages (einschlielich eines Tontinengeschäftes oder Kapitalisierungsgeschäftes) gegen das Versicherungsunternehmen zustehen. Dazu gehören auch Forderungen auf Rückzahlung der Prämie, wenn ein Vertrag vor Konkurseröffnung nicht zustande gekommen ist.

归功于 发表于 2025-3-24 23:35:36

https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9486-4en die Mitglieder des vertretungsbefugten Organs gegenüber der juristischen Person zur ungeteilten Hand, jedoch je Person nur bis zu 100 000 Euro, für die durch die Konkursmasse nicht gedeckten Verbindlichkeiten, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Konkurs- oder Ausgleichsantrag
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查看完整版本: Titlebook: Österreichisches Insolvenzrecht; Kommentar. Erster Zu Walter Buchegger Book 2009Latest edition Springer-Verlag Vienna 2009 Eigenkapitalersa