痛苦一生 发表于 2025-3-23 10:17:29
http://reply.papertrans.cn/11/1014/101368/101368_11.pngDRILL 发表于 2025-3-23 15:45:09
Aromatic Substitution Reactions,pricht die Judikatur auch vom „Normsetzer“, wenn damit der Gesetz- oder Verordnungsgeber gemeint ist. Im Einzelfall ist daher genau zu überlegen, ob eine privatrechtliche Standardisierung oder eine öffentlichrechtlich Vorschrift mit normativer Wirkung gemeint ist.Modify 发表于 2025-3-23 19:50:07
http://reply.papertrans.cn/11/1014/101368/101368_13.pngcortisol 发表于 2025-3-24 02:12:27
http://reply.papertrans.cn/11/1014/101368/101368_14.png祖先 发表于 2025-3-24 05:45:31
http://reply.papertrans.cn/11/1014/101368/101368_15.pngfabricate 发表于 2025-3-24 10:06:52
Francis A. Carey,Richard J. SundbergHäufig wird die Frage gestellt, ob die ÖNORM B 2110 günstiger oder ungünstiger sei als die allgemeine Rechtslage. Dementsprechend wird dann von der „stärkeren Seite“ versucht, die ÖNORM B 2110 durch den individuellen Bauwerkvertrag zur eigenen Gunst zu modifizieren.Morsel 发表于 2025-3-24 13:48:03
Francis A. Carey,Richard J. SundbergIst eine Vertragspartei Unternehmer iSd KSchG und die andere Vertragspartei Verbraucher, so sind Bestimmungen in AGB oder Vertragsformblättern gemäß § 6 (3) KSchG unwirksam, wenn sie unklar (oder — was aber ohnehin wohl der allgemeinen Rechtslage entspricht — unverständlich) sind.杀人 发表于 2025-3-24 17:15:04
http://reply.papertrans.cn/11/1014/101368/101368_18.pngartifice 发表于 2025-3-24 20:34:45
Aromatic Substitution Reactions,pricht die Judikatur auch vom „Normsetzer“, wenn damit der Gesetz- oder Verordnungsgeber gemeint ist. Im Einzelfall ist daher genau zu überlegen, ob eine privatrechtliche Standardisierung oder eine öffentlichrechtlich Vorschrift mit normativer Wirkung gemeint ist.Genteel 发表于 2025-3-25 03:03:39
Francis A. Carey,Richard J. Sundberghrensnorm“ bzw zum BVergG 2006 Verfahrensbestimmungen, insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden.