痛苦一生 发表于 2025-3-23 10:17:29

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DRILL 发表于 2025-3-23 15:45:09

Aromatic Substitution Reactions,pricht die Judikatur auch vom „Normsetzer“, wenn damit der Gesetz- oder Verordnungsgeber gemeint ist. Im Einzelfall ist daher genau zu überlegen, ob eine privatrechtliche Standardisierung oder eine öffentlichrechtlich Vorschrift mit normativer Wirkung gemeint ist.

Modify 发表于 2025-3-23 19:50:07

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cortisol 发表于 2025-3-24 02:12:27

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祖先 发表于 2025-3-24 05:45:31

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fabricate 发表于 2025-3-24 10:06:52

Francis A. Carey,Richard J. SundbergHäufig wird die Frage gestellt, ob die ÖNORM B 2110 günstiger oder ungünstiger sei als die allgemeine Rechtslage. Dementsprechend wird dann von der „stärkeren Seite“ versucht, die ÖNORM B 2110 durch den individuellen Bauwerkvertrag zur eigenen Gunst zu modifizieren.

Morsel 发表于 2025-3-24 13:48:03

Francis A. Carey,Richard J. SundbergIst eine Vertragspartei Unternehmer iSd KSchG und die andere Vertragspartei Verbraucher, so sind Bestimmungen in AGB oder Vertragsformblättern gemäß § 6 (3) KSchG unwirksam, wenn sie unklar (oder — was aber ohnehin wohl der allgemeinen Rechtslage entspricht — unverständlich) sind.

杀人 发表于 2025-3-24 17:15:04

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artifice 发表于 2025-3-24 20:34:45

Aromatic Substitution Reactions,pricht die Judikatur auch vom „Normsetzer“, wenn damit der Gesetz- oder Verordnungsgeber gemeint ist. Im Einzelfall ist daher genau zu überlegen, ob eine privatrechtliche Standardisierung oder eine öffentlichrechtlich Vorschrift mit normativer Wirkung gemeint ist.

Genteel 发表于 2025-3-25 03:03:39

Francis A. Carey,Richard J. Sundberghrensnorm“ bzw zum BVergG 2006 Verfahrensbestimmungen, insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden.
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查看完整版本: Titlebook: ÖNORM B 2110; Praxiskommentar zum Hermann Wenusch Book 2011Latest edition Springer-Verlag Vienna 2011